LaGa 2029? Gerne, aber außerhalb der Naturschutzgebiete

Wir veröffentlichen hier die gemeinsame Stellungnahme von NABU und BUND, die wir aus Sorge um den Erhalt der NSG- und FFH-Gebiete Bagno und Buchenberg an die relevanten Empfänger gesendet haben.

Vorab bleibt festzuhalten:

  1. Eine frühzeitige Einbindung von amtlichem und ehrenamtlichem Naturschutz hat es nicht gegeben.
  2. Die im Bewerbungsprozess vorgesehene Machbarkeitsstudie konnte uns nicht rechtzeitig zugestellt werden.
  3. Die Bewerbungsunterlagen enthalten so viele konkrete Berechnungen, Studien etc. (vgl. https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2022/11/landesgartenschauen_2026_2029_ausschreibung-Kopie.pdf), dass es nicht plausibel ist, wenn Projekte nach Bewerbungsschluss angeblich „weiter zu konkretisieren“ sein sollen.
     
  4. Der Ausschreibungs-Anlage „Ökologische Kriterien für Landesgartenscheun in NRW“  (vgl. https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2022/11/landesgartenschauen_oekologische_kriterien-Kopie.pdf) ist zu entnehmen, dass selbst „Flächen mit einem hohen Anteil naturnaher Biotope nur mit rechtzeitiger Beteiligung und enger Einbindung der zuständigen Naturschutzbehörde und der örtlichen Natur- und Umweltverbände“ einzubeziehen sind. Auch wenn FFH- und NSG-Gebiete aufgrund ihres höherwertigen Schutzstatus von vornherein Tabu-Flächen sind, bringen wir uns mit unserer Stellungnahme nunmehr eigeninitiativ ein.
     

         Zum Schutz der Natur – nicht gegen eine LaGa generell.

 

Betr.: Bewerbung der Stadt Steinfurt als Ausrichter der LAGA 2029

 

Sehr geehrte Frau Ministerin Scharrenbach,

sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW am 01. März d. J. überreichten Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2029 durch die Vertreter der Stadt Steinfurt mit dem Ortsteil Borghorst, wenden wir uns heute unmittelbar auch an Sie.

Die Natur ist weitgehend in einem schlechten Zustand. Die Naturkrise - der Verlust der biologischen Vielfalt - schreitet ungebremst voran. Unseren Schutzgebieten kommt deshalb eine herausragende Rolle zu, weil diese Flächen, Arten und/oder Lebensräume wirksam schützen sollten. Die Realität ist jedoch eine andere. Immer mehr Arten und viele Lebensräume sind in einem schlechten Zustand - auch in den Schutzgebieten - oder verschwinden aus unseren Landschaften.

Für Unverständnis sorgen deshalb die mittlerweile konkreten Überlegungen, 2029 u. a. in einem FloraFauna-Habitat (FFH) und einem Naturschutzgebiet (NSG), zwischen den Ortsteilen Burgsteinfurt und Borghorst gelegen, eine Landesgartenschau auszurichten. Für eine derartige Demonstrations- und Leistungsschau des nordrhein-westfälischen Gartenbaus sollten in den Ortsteilen geeignetere Standorte entwickelt werden. Der Runderlass „Öffentliche Ausschreibung für die Landesgartenschauen 2026 und 2029 in NordrheinWestfalen“ - II-2 - 2302.2.1 vom 28. Februar 2019 macht den Bewerbern für die Durchführung einer Landesgartenschau sehr konkrete Vorgaben.

Primär wird den Ausschreibungsunterlagen folgend das Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung, namentlich die Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität in den Städten und Gemeinden unseres Landes, und die Reduzierung von Umweltbelastungen wie Hitze, Lärm oder Staub sowie die Schaffung barrierefreier Orte der Begegnung für Jung und Alt sowie des kulturellen und sportlichen Austausches verfolgt. Gepaart mit diesen Zielsetzungen, bestehen gegen die Gestaltung einer LAGA außerhalb der Schutzgebiete und innerhalb der genannten Städte keine Bedenken.

Ergänzend zu dem o. g. Runderlass sind durch den Bewerber auch die „Ökologischen Kriterien für Landesgartenschauen in NRW“ zu beachten. Wie Sie den Ihnen vorliegenden Bewerbungsunterlagen für die LAGA 2029 unschwer entnehmen können, wird aber durch die Bewerber aus Steinfurt u. a. das Ziel verfolgt, dass FFH sowie weite Teile des NSG BAGNO zur Hauptverbindungsachse für die o. g. Großveranstaltung zu entwickeln. Die von den Bewerbern angestrebte Einbindung der Grünverbindung zwischen den Ortsteilen Burgsteinfurt und Borghorst ist weder mit den festgesetzten Schutzzielen einer ungestörten Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten im FFH/ NSG BAGNO noch mit den unter 4.1 des o. g. Erlasses „Allgemeinen Vorgaben für die Öffentliche Ausschreibung“ vereinbar. Mit den erhofften mehr als 700.000 Besuchern werden die Zielsetzungen der festgelegten Raumordnung an dieser Stelle deutlich verfehlt!

Dem § 23 Abs. 2 BNatSchG folgend, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit nur insoweit zugänglich gemacht werden, wie es der Schutzzweck erlaubt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein festgesetztes Europäisches Schutzgebiet, FFH, dessen Schutzzweck nicht annähernd mit den Zielsetzungen einer Landesgartenschau in Einklang zu bringen ist. Da es sich bei dem angedachten Veranstaltungsort im FFH/ NSG BAGNO um einen hochsensiblen Lebensraum mit mehreren besonders zu schützenden Anhang I-IV Arten handelt, würden die Veranstaltungsanforderungen - wie in der Bewerbung dargestellt - zahlreiche Verbote verletzen, die in der Naturschutzgebietsverordnung zum Schutz des Gebietes festgesetzt sind.

Damit ist das Ausstellungskonzept, soweit es die Schutzgebiete betrifft, naturschutzrechtlich äußerst problematisch. Beispielsweise wird es der geplante Veranstaltungszeitraum von April bis Oktober nicht ermöglichen, die behauptete Rücksichtnahme auf geschützte Brutvogelarten und Fledermäuse zu üben. Die damit verbundenen Auswirkungen sind in einem FFH/ NSG nicht hinnehmbar. Die in dem Bewerbungsschreiben aufgeführte Option, die Besucher im FFH/ NSG streckenweise mit Folientunneln innerhalb der Brutzeiten unkenntlich für die Tiere/ Vögel zu machen, offenbart das Dilemma der Bewerber aus Steinfurt und degradiert die Schutzziele. Mops- und Bechsteinfledermäuse würden neben 11 weiteren bedrohten Arten als eine gefährdete Kulisse für eine Landesgartenschau dienen.

Des Weiteren bleibt das hohe Schutzbedürfnis eines hier langjährig vorkommenden und reproduzierenden Brutpaares des Uhus in den Bewerbungsunterlagen gänzlich ohne Berücksichtigung. Von den Veranstaltungsplanern wurde auch der Schutz der Restvorkommen des Feuersalamanders und weiterer amphibisch lebender Arten im FFH/ NSG BAGNO sowie die damit verbundenen Hygieneerfordernisse nicht thematisiert. Zur Verhinderung der Übertragung von Krankheitserregern v. a. Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal), Batrachochytrium dendrobatidis (Bd), Ranavirus zwischen den Amphibienpopulationen sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Wir gehen davon aus, dass sich mehrere hunderttausend Besucher, aus einem weiten Einzugsbereich kommend einschließlich der mitgeführten Hunde, zur Verhinderung der Übertragung der Salamanderpest vor Betreten des FFH/ NSG BAGNO nicht die Schuhe bzw. Pfoten desinfizieren werden. Die leichtfertige Gefährdung bedrohter Arten in streng geschützten Lebensräumen ist aus unserer Sicht rechtlich nur schwer vermittelbar. Bereits der übliche aber bei weitem geringere Besucherverkehr kann schon eine Gefährdung der genannten Arten bedeuten. Siehe auch unter: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/natur/hygieneprotokoll/Hygieneprotokoll.pdf

Ob dem Bewerber/Planer die Sachlage bekannt ist, vermögen wir nicht einzuschätzen. Da auch in anderen Bereichen nicht die zu wünschende Sorgfalt nachgewiesen werden konnte, gehen wir davon aus, dass auch der Amphibienschutz bei der Bewerbung nicht die erforderliche Bedeutung erlangt hat. Den Bewerbungsunterlagen ist nichts Dahingehendes zu entnehmen. Hochsensible und bereits jetzt überforderte Lebensräume von seltensten Arten dürfen kein Ort für Großveranstaltungen der in Rede stehenden Art werden! Da dem Träger freigestellt wird, das Gelände der Landesgartenschau zur Erzielung von Einnahmen zu bewirtschaften, dürfte im Durchführungsfall eine großräumige Einzäunung der Schutzgebiete als Veranstaltungsgelände zu erwarten sein. Mit einer Einzäunung würde das FFF/ NSG mindesten für den Durchführungszeitraum als Biotopverbund von landes- und europaweiter Bedeutung seinen Status für das Verbundsystem verlieren. Dadurch würden Schutzziel und Schutzzweck konterkariert.

Da wir als Naturschutzverband bereits in der Vergangenheit nicht erkennen konnten, dass den Schutzzielen im FFH/ NSG BAGNO die erforderliche Bedeutung beigemessen wird, haben wir uns nach dem widerrechtlichen Fällen von Höhlenbäumen und als Verkehrssicherungsmaßnahmen kaschierten Eingriffen in das genannte Schutzgebiet zu einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren entschlossen. Dies ist noch anhängig bei dem Verwaltungsgericht Münster, NABU Naturschutzbund Deutschland Landesverband NRW ./. Kreis Steinfurt Az: 7 K 902/21 2021N50 08.07.2021. Da die Kreisverwaltung Steinfurt auch im Hinblick auf die LAGA 2029 Genehmigungsbehörde für die Durchführung einer Großveranstaltung in einem FFH/ NSG sein wird, prüfen wir aktuell die Möglichkeit einer Klageerweiterung.

Bei einer - wie in den Bewerbungskriterien geforderten - engen Einbindung der örtlichen Natur- und Umweltverbände, gerade bei einem hohen Anteil naturnaher Biotope für die Durchführung der LAGA 2029, hätte für uns die Möglichkeit bestanden, unsere Bedenken zeitgerecht und im Interesse konsensfähiger Lösungen vorzutragen. Wir wurden auf eigene Nachfrage allerdings erst zu einem Zeitpunkt hinzugezogen, als die Drucklegung für den Bewerbungskatalog bereits erfolgt war.

Als ein nach § 63 BNatSchG anerkannter Naturschutzverband entsenden wir gem. § 70 LNatSchG NRW Vertreter in den Naturschutzbeirat des Kreises Steinfurt. Dieser ist - gesetzlich geregelt - bei den Befreiungen rechtzeitig von den Ge- und Verboten eines Naturschutzgebietes zu beteiligen. Die von den Planern, der Stadt Steinfurt und der Kreisverwaltung Steinfurt als Genehmigungsbehörde geübte Vorgehensweise hat zur Folge, dass die gesetzlich geregelten Beteiligungsrechte des Naturschutzes unterlaufen wurden.

Wir nehmen das mit Bedauern, aber auch mit der Bereitschaft, dem entgegenzuwirken, zur Kenntnis. Unsere begründete Forderung besteht darin, das Flora-Fauna-Habitat „Bagno mit Steinfurter Aa“ (DE3810-302) und das Naturschutzgebiet „Bagno – Buchenberg ST-094“ von den Planungen zur Durchführung einer Landesgartenschau freizustellen. Im Rahmen des Bewertungsbesuches durch die Bewertungskommission oder einer von Ihnen gewünschten Gelegenheit stehen wir für ein erläuterndes Gespräch gerne zur Verfügung.

 

Einladung zur JHV am 25.04.2024

JHV des NABU Kreisverbandes Steinfurt

am 25.04.2024 um 19:30 Uhr im Bürgerhof Walshagenpark,

48431 Rheine, Lingener Damm 137

Tagesordnung

1.1 Eröffnung und Grußworte

1.2  Ehrungen

1.3 Sitzungsordnung

1.4  Ergänzung / Feststellung der Tagungsordnung / Feststellung der zeitgerechten Ladung

1.5 Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 27. April 2023

     

 

2.0 Bildungseinrichtung für Nachhaltige Entwicklung (BNE):

2.1 Tätigkeitsbericht von Ruth Schröer

 

3.0 Rechenschaftsbericht des Vorstandes für das Jahr 2023

3.1 Rechenschaftsbericht der Kreisverbandsvorsitzenden

3.2 Rechenschaftsbericht des komm. Geschäftsführers

3.3 Rechenschaftsbericht der Schatzmeisterin

3.4 Bericht der Kassenprüfer

3.5 Aussprache zu den Rechenschaftsberichten 2023

 

4.0 Wahlen    

4.1 Wahl einer Wahlleiterin / eines Wahlleiters

4.2 Entlastung des Vorstandes

4.3 Wahl eines neuen Kassenprüfers / einer Kassenprüferin

4.4 Neuwahl im Vorstand:     Geschäftsführer/-in

4.5 Neuwahl im Vorstand:    1. Vorsitzende/-r

4.6 Neuwahl im Vorstand:     Geschäftsstellenleitung

4.7 Neuwahl im Vorstand      Schatzmeister/in

4.8 Neuwahl im Vorstand:     Schriftführer/-in

4.9 Neuwahl im Vorstand:     Jugendreferent/-in

4.10 Neuwahl der Beisitzer/-innen

4.11 Neuwahl/Bestätigung:    Artenschutzbeauftragte

4.12 Wahlen für den Verbandsausschuss

- Ortsverband Emsdetten

4.13 Wahl der Delegierten für die Landesvertreterversammlung NABU NRW

 

 5. Satzungsänderung

Satzung alt

Satzung neu

§ 10 Mitgliederversammlung

 

(5) Die Einberufung einer ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) und die Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgt im NABU-Magazin „Naturzeit im Münsterland“. Außerdem ist der Termin möglichst in der Tageszeitung – auf der Kreisseite Steinfurt – bekannt zu geben.

§ 10 Mitgliederversammlung

 

(5) Die Einberufung einer ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) und die Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen auf der Homepage. Außerdem ist der Termin in der Tageszeitung - auf der Kreisseite Steinfurt- und in den sozialen Medien mit Verweis auf die Homepage bekannt zu geben.

Termin und Tagesordnung können zusätzlich in dem Magazin „Naturzeit im Münsterland“ bekannt gegeben werden.

6. Verschiedenes

 

Kerstin Panhoff

1. Vorsitzende

Freiwilliges ökologisches Jahr beim NABU

Aktiv werden für den Natur- und Artenschutz

Zum 01.08.2024 suchen wir Naturliebhaberinnen und Naturliebhaber. 

Du bist gerne draußen in der Natur und wolltest dich schon immer für den Umwelt- und Artenschutz engagieren?

Dann ist das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) beim NABU Kreisverband Steinfurt genau das Richtige.

Wir bearbeiten z. B. Pflegeflächen, auf denen oft Rinder und Schafe als vierbeinige Landschaftspfleger entlastende „Pflegearbeiten“ leisten. Unterschiedlichste Aufgabenstellungen an verschiedenen Einsatzorten gestalten die Arbeitstage abwechslungs- und sicher auch lehrreich. Dazu zählen der Bau von Zäunen, das Anlegen von Blänken, Teichen und Tümpeln, das Mähen von Feuchtwiesen und Trockenrasen, das Pflanzen von Obstbäumen auf Streuobstflächen, die Optimierung von Moorlandschaften und Orchideenflächen sowie die Pflege von Heideflächen.

Zudem helfen die FÖJ-ler bei den unterschiedlichsten Aufgaben in unserem Lernstandort, dem NABU-Lehmdorf in Borghorst. Dazu kann je nach Interesse die Unterstützung bei der Kinder- und Jugendarbeit gehören. Wer eher journalistische Ambitionen hat, kann bei der Entstehung unseres NABU-Magazins „NATURZEIT im Münsterland“ dabei sein oder sich aktiv - beispielsweise durch eigene Artikel - in die Redaktionsarbeit einbringen.

Darüber hinaus bieten die zahlreichen NABU-Gruppen des Kreises Steinfurt immer wieder interessante Aktionen, Exkursionen oder Mitmach-Angebote, die die FÖJ-ler mitgestalten können. Lehrreiche Einblicke speziell in die Themen „Schwalben“, „Fledermäuse“, „Schmetterlinge“ und „Eulen“ bieten die Auszeichnungen von Privatgärten im gesamten Kreisgebiet, bei denen die FÖJ-ler gern gesehene Gäste sind.  

Bewerbungen/Anfragen bitte an

geschaeftsstelle@nabu-kv-steinfurt.de

oder Ursula Baumgart

Telefon: 02552 - 978262

Hallo,

ich heiße Marvin Herding, werde im März 21 Jahre alt und wohne in Nordwalde.

Seit dem 01.08.2022 führe ich im NABU Kreisverband Steinfurt eine Praktikantenstelle aus und zum 01.12.2023 habe ich das Amt des kommissarischen Geschäftsführers übernommen. 

In den vergangenen nunmehr fast 1,5 Jahren habe ich mich von der Pike auf in zahlreiche Aufgaben rund um den Tätigkeitsbereich eines Geschäftsführers eingearbeitet und konnte dabei auf die intensive Begleitung durch unseren Vorarbeiter Michael Lohmeyer, den bisherigen Geschäftsführer Gisbert Lütke sowie den Vorstand setzen. 

Dazu zählen:   

Der praktische Naturschutz

  • Exkursionen in den NSG
  • Durchführung von Pflege- und Optimierungsmaßnahmen
  • Arbeit mit Klein- und Großgerät (Treckern) 
  • Anschaffung von Maschinen und Verschleißmaterial
  • Flächen- und Herden-Management
  • Tierhaltung (das Seminar für den Sachkundenachweis werde ich im Februar 2024 besuchen)
  • Kalkulation und Anlegen des Vorrats an Winterfutter

Die Verbandsarbeit

  • Teilnahme an den Vorstands- und Verbandsausschuss-Sitzungen seit August 2023
  • Aktive Teilnahme an der Evaluation „Extensive Weidetierhaltung im NABU-Kreisverband Steinfurt“ durch den NABU NRW unter der Leitung der NABU-NRW-Vorsitzenden Dr. Heide Naderer 
  • Abstimmung und Begleitung der Mitgliederwerbung

Die Kaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten

  • Angebotskalkulation, Annahme von Ausschreibungen 
  • Instandhaltungsaufträge, Kalkulationen
  • Vertragsabschlüsse (Arbeits-, Pachtverträge)
  • Prüfung sowie Erstellung von Rechnungen
  • Bereitstellung der Fixkosten
  • (Prämien, Anträge und Ausschreibung werden erst im April/Mai ausgearbeitet) 
  • Einarbeitung in die Vorgaben der Abgabenordnung (AO) zum Erhalt der Gemeinnützigkeit

 

Die Arbeitskoordination (Sicherung der vertragskonformen Durchführung) bzgl. 

  • Kreis-Aufträge
  • Aufträge für Straßen NRW 
  • Vertragsnaturschutz und
  • Mitarbeiter-Führung

 

In den kommenden Monaten stehen weitere Anforderungen an, wie beispielsweise 

  • die Bilanzierung des Vereinsvermögens/Jahresabschluss 
  • die Kassenprüfung Anfang Februar
  • und im April die Anträge auf die Flächenprämien 

Warum ich tue, was ich tue?

Ich betreibe gerne Naturschutz im Kreis Steinfurt!

Kröten wollen ins Freibad

Nach langer Zeit hat die Gruppe NABU Neuenkirchen/Wettringen in der Februar-Sitzung beschlossen, wieder eine Aktion zu machen. Schon im Vorjahr war im Gespräch einen Krötenschutzzaun „In der Helle“ am Offlumer See zu instalieren, da hier schon oft veränderte Amphibien zur Wandersaison derselben beobachtet wurden. Die Straße wird flankiert von Wald und dem Offlumer See sowie dem Badesee vom Freibad. In Rekordzeit wurden unter Mithilfe des NABU Kreisverbandes Fördermittel für den Amphibienzaun beim Kreis Steinfurt beantragt. Innerhalb von 14 Tagen wurden der Zuschuss bewilligt, die Bestellung aufgegeben und geliefert.

So konnte rechtzeitig am 26.2.2022 der Zaun von 8 Gruppenmitgliedern aufgestellt werden.

Am Anfang war trotz Recherche nicht klar, ob die Tiere vom Freibad zum Offlumer See  wollen,

oder halt umgekehrt....

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Paradies für den Zitronenfalter

NABU zeichnet Norbert und Petra Rötker aus

Norbert und Petra Rötker haben einen schmetterlingsfreundlichen Garten. Das hat ihnen jetzt auch der Naturschutzbund bestätigt. Die Ibbenbürener wollen mit ihrem Garten zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen.

Um die Fluginsekten wie Wild- und Honigbienen, das Tagpfauenauge oder den Zitronenfalter ist es schlecht bestellt. Seit 1989 hat sich die Masse an Fluginsekten in Nordrhein-Westfalen um 80 Prozent reduziert. Das zeigen Untersuchungen des Naturschutzbundes (NABU). Als Zyniker könnte man sich freuen: Im Sommer bleibt die Heckscheibe des eigenen Autos sauber. Und die Kuchentafel kann ohne ungebetene Gäste im Freien stattfinden. Norbert und Petra Rötker aus Ibbenbüren sehen das anders. Für ihren heimischen Garten sind sie jetzt vom Naturschutzbund ausgezeichnet worden. Ihr Garten ist somit nicht nur „ausgezeichnet“, sondern vor allem „schmetterlingsfreundlich“. Kerstin Panhoff übernahm als Vorsitzende des NABU im Kreis Steinfurt die Ehrung.

Das Prädikat „schmetterlingsfreundlich“ kann jeder Garten bekommen – ob in privatem oder Vereinsbesitz, ob Eigentum oder Pacht. Der Garten muss lediglich so gestaltet sein, dass er zum Erhalt der Artenvielfalt und zum Insektenschutz beiträgt. Das Areal der Eheleute Rötker am Püsselbürener Damm zieht Kerstin Panhoff an diesem Nachmittag schnell in seinen Bann. „So ein schöner Garten ist immer zugleich auch ein sehr meditativer Ort“, sagt sie. Ein Streifzug durch den Garten mit ihr und Norbert Rötker kommt einem Crashkurs in Sachen Biodiversität und Gartenarchitektur gleich. Inmitten des Areals erhebt sich eine fast mannshohe, verblühte Wilde Karde.

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Naturschutz konkret in Elte

Beim letzten Treffen der NABU-Gruppe Elte am 30.3.2022 im katholischen Gemeindezentrum wurde u.a. der Beitrag der aktiven NABU-Mitglieder in Elte für das neue Heft des Stadtteilbeirates „Willkommen in Elte“ besprochen.

Schnell wurde klar, dass das Motto „Naturschutz konkret“ sein soll. Die bisher schon geleisteten Aufgaben der Naturfreundinnen und Naturfreunde, die 2021 die NABU-Gruppe in Elte gegründet haben, machen auf die zahlreichen Aufgaben und Programme aufmerksam.

Genannt werden die Anlage und Pflege von Blühwiesen, Förderung der Imkerei, der Amphibienschutz, Pflege von Heidebiotop und– Weiher, Säuberung der von Mitgliedern der Gruppe aufgehängten Waldkauzkästen, naturkundliche Wanderungen, Vorträge und Aufstellen von Infotafeln zu Flora und Fauna.

Besonders beim Krötenschutz sind auch Nichtmitglieder und Kinder gern gesehene Helfer. Hilfreich sind ebenfalls Mitglieder der Initiative Dorf-Land-Zukunft (DLZ) bei verschiedenen Aktionen. Für Gäste und Interessierte werden auch Führungen am Bienenschaukasten des Heimathauses und pilzkundliche Wanderungen angeboten.

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Hängeseilbrücke am Nassen Dreieck

NABU: „Wir bewegen uns auf den Massentourismus zu“

Die geplante Hängeseilbrücke am Nassen Dreieck wird zur enormen Belastung für die Umwelt und fördert den Massentourismus - diese Befürchtung der NABU war Diskussionsthema eines Informationsabends.

Dies ist eine Diskussion, die wir führen müssen. Unsere Argumente dringen nicht durch. Die Auswirkungen sind erheblich.“ Mit eindringlichen Worten eröffnete der Geschäftsführer des NABU-Kreisverbands Steinfurt, Gisbert Lütke, am Freitagabend eine Diskussionsveranstaltung zum Thema Hängeseilbrücke. Der Naturschutzbund Deutschland hatte dazu eingeladen, um die Belange des Naturschutzes in den Fokus zu rücken. Die Natur sei nämlich akut gefährdet, wenn das von der Kreisverwaltung initiierte Projekt zur Förderung des Tourismus am Nassen Dreieck in Bergeshövede tatsächlich realisiert werde.

Gut 50 Zuhörerinnen und Zuhörer nahmen das Informationsangebot im Gasthaus „Meteora am See“ in Gravenhorst wahr; an deren Ende gab eine Teilnehmerin ihren Eindruck aus dem zuvor Gehörten so wieder: „Ich war so blauäugig, dass ich mir das alles gar nicht vorstellen konnte. Ich habe das in der Zeitung gelesen, abgehakt und fertig. 300.000 Leute, das konnte ich mir gar nicht vorstellen. Mich schockt diese Zahl vollkommen.“

„Mich schockt diese Zahl vollkommen.“ 

Eine Zuhörerin nach den Erläuterungen über die Zahl der zu erwartenden Besucher der geplanten Hängeseilbrücke.

Bis zu 300.000 - das ist eine Jahr für Jahr zu erwartende Besucherzahl, wie sie Lütke nach eigenen Angaben dem Konzept zur Hängeseilbrücke über dem Mittellandkanal entnommen hatte.

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28. März, der "Tag des Unkrauts"

Ob Brennnessel, Scharbockskraut (Fotot rechts), Gänseblümchen, Taubnessel (Foto unten) oder Löwenzahn – sie und alle anderen Wildkräuterarten werden jedes Jahr am 28. März besonders geehrt. Dieser sogenannte „Ehrentag des Unkrauts“ wurde 2003 von amerikanischen Garten-Bloggern ins Leben gerufen. Sie wollten damit die Bedeutung dieser Wild-Pflanzen für die Artenvielfalt würdigen und darauf hinweisen, dass nicht jedes Unkraut im Garten unnütz ist.

Ende März beginnt die Gartensaison und das erste Grün, das unseren Garten zu erobern versucht, ist das meist als lästig, unschön und wertlos erachtete „Un-Kraut“.

Die „Unkräuter“, auch „Wildkräuter“ oder mit der neutralen Bezeichnung „Beikräuter“ genannt, sind jedoch wertvolle Bestandteile unserer heimischen Natur und leisten einen wertvollen Beitrag zum Artenschutz. Denn für Bienen, Hummeln, Käfern und Schmetterlingen sind sie wichtige Lieferanten für Pollen und Nektar. Die Insekten und Käfer dienen wiederum vielen Vogelarten als Nahrungsgrundlage.

Sie ist z. B. die Brennnessel eine wichtige Futterquelle für die Raupen von ca. 50 Schmetterlingsarten. Auch als Heilkräuter und schmackhafte Küchenkräuter werden viele Wildpflanzenkräuter sehr geschätzt.

„Beikräuter“ finden sich in unseren Gärten von alleine und ungebeten ein, sind meist heimisch, optimal an Boden und Klima angepasst und vermehren sich daher oft sehr stark. Da sie mit Rasenflächen und Kulturpflanzen um Wasser, Nährstoffe, Licht und Luft in Konkurrenz treten, bezeichnen wir sie als „Un-Kräuter“, tolerieren sie in unseren durchgeplanten Ziergärten nicht und entfernen sie rasch, oft mit chemischen „Unkrautvernichtern“, damit sie nicht Überhand gewinnen.

 

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Beteiligung signalisiert, Widerstände minimiert...

Jetzt zwei Bürgerversammlungen zur Hängeseilbrücke

Das Vertrauen des Naturschutzbundes im Kreis Steinfurt (NABU) in die Hörsteler Stadtverwaltung ist ganz offensichtlich geschwunden. „Bei der Bürgerbeteiligung zur Hängeseilbrücke wird versucht, herumzutricksen und Fakten zu schaffen“, so lautet der Vorwurf von NABU-Geschäftsführer Gisbert Lütke.

Zum Hintergrund: Am 7. April von 17 bis 20 Uhr lädt die Stadt Hörstel alle Interessierten in die Mensa der Harkenberg Gesamtschule zu einer Bürgerschaftsversammlung zum Kreisprojekt Hängeseilbrücke ein. Die Moderation übernimmt hier Karsten Palme, Gutachter in dem Projekt und zuständig für die Entwicklung des Hörsteler Tourismuskonzepts. Als Gäste eingeladen hat die Stadtverwaltung den zweiten Gutachter, Thomas Zellmer, und die ANTL als Vertreterin des Naturschutzes im Tecklenburger Land. Jeder sei eingeladen, die Meinung mitzuteilen, heißt es. „Mit dem erhaltenen Meinungsbild gehen wir dann in die weitere Beratung, ob eine Umsetzung des Projekts seitens der Stadt befürwortet wird oder nicht“, teilt die Stadtverwaltung mit.

Gisbert Lütke zweifelt die Ernsthaftigkeit einer solchen Veranstaltung in dieser Zusammensetzung an. Die Argumente der Stadt und des Kreises seien hinreichend bekannt und an vielen Stellen kommuniziert worden. Jetzt sei es Sache des Naturschutzes, sich zu den Plänen in der Öffentlichkeit zu äußern, ohne sich von ökonomischen Interessen leiten zu lassen.

Aus diesem Grund lädt der NABU, der im Kreis Steinfurt mehr als 4200 Mitglieder zählt, zu einer eigenen Informationsveranstaltung am Freitag, 25. März, ab 19 Uhr im Seecafé am Kloster Gravenhorst ein. Hierzu werden auch Naturschutzexperten erwartet. Dort sollen auch solche Dinge vorgetragen werden, die nach Meinung des NABU-Geschäftsführers bislang nicht Gegenstand der Diskussion waren: „Es geht nicht um den eigentlichen baulichen Eingriff in die Landschaft für die Brücke, sondern um die Folgewirkung.“

Dass der NABU nicht ausdrücklich zur städtischen Versammlung am 7. April eingeladen wurde, ist aus Sicht Lütkes bezeichnend: „Die Einladung lässt erkennen, dass der Bürgermeister ein Verfahren möchte wie beim Flugplatz Dreierwalde: Bürgerbeteiligung wird simuliert, zugleich mögliche Widerstände minimiert.“

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Nistkastenbau

Nistkastenbau für den Frühling

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