LaGa 2029? Gerne, aber außerhalb der Naturschutzgebiete

Wir veröffentlichen hier die gemeinsame Stellungnahme von NABU und BUND, die wir aus Sorge um den Erhalt der NSG- und FFH-Gebiete Bagno und Buchenberg an die relevanten Empfänger gesendet haben.

Vorab bleibt festzuhalten:

  1. Eine frühzeitige Einbindung von amtlichem und ehrenamtlichem Naturschutz hat es nicht gegeben.
  2. Die im Bewerbungsprozess vorgesehene Machbarkeitsstudie konnte uns nicht rechtzeitig zugestellt werden.
  3. Die Bewerbungsunterlagen enthalten so viele konkrete Berechnungen, Studien etc. (vgl. https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2022/11/landesgartenschauen_2026_2029_ausschreibung-Kopie.pdf), dass es nicht plausibel ist, wenn Projekte nach Bewerbungsschluss angeblich „weiter zu konkretisieren“ sein sollen.
     
  4. Der Ausschreibungs-Anlage „Ökologische Kriterien für Landesgartenscheun in NRW“  (vgl. https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2022/11/landesgartenschauen_oekologische_kriterien-Kopie.pdf) ist zu entnehmen, dass selbst „Flächen mit einem hohen Anteil naturnaher Biotope nur mit rechtzeitiger Beteiligung und enger Einbindung der zuständigen Naturschutzbehörde und der örtlichen Natur- und Umweltverbände“ einzubeziehen sind. Auch wenn FFH- und NSG-Gebiete aufgrund ihres höherwertigen Schutzstatus von vornherein Tabu-Flächen sind, bringen wir uns mit unserer Stellungnahme nunmehr eigeninitiativ ein.
     

         Zum Schutz der Natur – nicht gegen eine LaGa generell.

 

Betr.: Bewerbung der Stadt Steinfurt als Ausrichter der LAGA 2029

 

Sehr geehrte Frau Ministerin Scharrenbach,

sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW am 01. März d. J. überreichten Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2029 durch die Vertreter der Stadt Steinfurt mit dem Ortsteil Borghorst, wenden wir uns heute unmittelbar auch an Sie.

Die Natur ist weitgehend in einem schlechten Zustand. Die Naturkrise - der Verlust der biologischen Vielfalt - schreitet ungebremst voran. Unseren Schutzgebieten kommt deshalb eine herausragende Rolle zu, weil diese Flächen, Arten und/oder Lebensräume wirksam schützen sollten. Die Realität ist jedoch eine andere. Immer mehr Arten und viele Lebensräume sind in einem schlechten Zustand - auch in den Schutzgebieten - oder verschwinden aus unseren Landschaften.

Für Unverständnis sorgen deshalb die mittlerweile konkreten Überlegungen, 2029 u. a. in einem FloraFauna-Habitat (FFH) und einem Naturschutzgebiet (NSG), zwischen den Ortsteilen Burgsteinfurt und Borghorst gelegen, eine Landesgartenschau auszurichten. Für eine derartige Demonstrations- und Leistungsschau des nordrhein-westfälischen Gartenbaus sollten in den Ortsteilen geeignetere Standorte entwickelt werden. Der Runderlass „Öffentliche Ausschreibung für die Landesgartenschauen 2026 und 2029 in NordrheinWestfalen“ - II-2 - 2302.2.1 vom 28. Februar 2019 macht den Bewerbern für die Durchführung einer Landesgartenschau sehr konkrete Vorgaben.

Primär wird den Ausschreibungsunterlagen folgend das Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung, namentlich die Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität in den Städten und Gemeinden unseres Landes, und die Reduzierung von Umweltbelastungen wie Hitze, Lärm oder Staub sowie die Schaffung barrierefreier Orte der Begegnung für Jung und Alt sowie des kulturellen und sportlichen Austausches verfolgt. Gepaart mit diesen Zielsetzungen, bestehen gegen die Gestaltung einer LAGA außerhalb der Schutzgebiete und innerhalb der genannten Städte keine Bedenken.

Ergänzend zu dem o. g. Runderlass sind durch den Bewerber auch die „Ökologischen Kriterien für Landesgartenschauen in NRW“ zu beachten. Wie Sie den Ihnen vorliegenden Bewerbungsunterlagen für die LAGA 2029 unschwer entnehmen können, wird aber durch die Bewerber aus Steinfurt u. a. das Ziel verfolgt, dass FFH sowie weite Teile des NSG BAGNO zur Hauptverbindungsachse für die o. g. Großveranstaltung zu entwickeln. Die von den Bewerbern angestrebte Einbindung der Grünverbindung zwischen den Ortsteilen Burgsteinfurt und Borghorst ist weder mit den festgesetzten Schutzzielen einer ungestörten Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten im FFH/ NSG BAGNO noch mit den unter 4.1 des o. g. Erlasses „Allgemeinen Vorgaben für die Öffentliche Ausschreibung“ vereinbar. Mit den erhofften mehr als 700.000 Besuchern werden die Zielsetzungen der festgelegten Raumordnung an dieser Stelle deutlich verfehlt!

Dem § 23 Abs. 2 BNatSchG folgend, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit nur insoweit zugänglich gemacht werden, wie es der Schutzzweck erlaubt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein festgesetztes Europäisches Schutzgebiet, FFH, dessen Schutzzweck nicht annähernd mit den Zielsetzungen einer Landesgartenschau in Einklang zu bringen ist. Da es sich bei dem angedachten Veranstaltungsort im FFH/ NSG BAGNO um einen hochsensiblen Lebensraum mit mehreren besonders zu schützenden Anhang I-IV Arten handelt, würden die Veranstaltungsanforderungen - wie in der Bewerbung dargestellt - zahlreiche Verbote verletzen, die in der Naturschutzgebietsverordnung zum Schutz des Gebietes festgesetzt sind.

Damit ist das Ausstellungskonzept, soweit es die Schutzgebiete betrifft, naturschutzrechtlich äußerst problematisch. Beispielsweise wird es der geplante Veranstaltungszeitraum von April bis Oktober nicht ermöglichen, die behauptete Rücksichtnahme auf geschützte Brutvogelarten und Fledermäuse zu üben. Die damit verbundenen Auswirkungen sind in einem FFH/ NSG nicht hinnehmbar. Die in dem Bewerbungsschreiben aufgeführte Option, die Besucher im FFH/ NSG streckenweise mit Folientunneln innerhalb der Brutzeiten unkenntlich für die Tiere/ Vögel zu machen, offenbart das Dilemma der Bewerber aus Steinfurt und degradiert die Schutzziele. Mops- und Bechsteinfledermäuse würden neben 11 weiteren bedrohten Arten als eine gefährdete Kulisse für eine Landesgartenschau dienen.

Des Weiteren bleibt das hohe Schutzbedürfnis eines hier langjährig vorkommenden und reproduzierenden Brutpaares des Uhus in den Bewerbungsunterlagen gänzlich ohne Berücksichtigung. Von den Veranstaltungsplanern wurde auch der Schutz der Restvorkommen des Feuersalamanders und weiterer amphibisch lebender Arten im FFH/ NSG BAGNO sowie die damit verbundenen Hygieneerfordernisse nicht thematisiert. Zur Verhinderung der Übertragung von Krankheitserregern v. a. Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal), Batrachochytrium dendrobatidis (Bd), Ranavirus zwischen den Amphibienpopulationen sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Wir gehen davon aus, dass sich mehrere hunderttausend Besucher, aus einem weiten Einzugsbereich kommend einschließlich der mitgeführten Hunde, zur Verhinderung der Übertragung der Salamanderpest vor Betreten des FFH/ NSG BAGNO nicht die Schuhe bzw. Pfoten desinfizieren werden. Die leichtfertige Gefährdung bedrohter Arten in streng geschützten Lebensräumen ist aus unserer Sicht rechtlich nur schwer vermittelbar. Bereits der übliche aber bei weitem geringere Besucherverkehr kann schon eine Gefährdung der genannten Arten bedeuten. Siehe auch unter: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/natur/hygieneprotokoll/Hygieneprotokoll.pdf

Ob dem Bewerber/Planer die Sachlage bekannt ist, vermögen wir nicht einzuschätzen. Da auch in anderen Bereichen nicht die zu wünschende Sorgfalt nachgewiesen werden konnte, gehen wir davon aus, dass auch der Amphibienschutz bei der Bewerbung nicht die erforderliche Bedeutung erlangt hat. Den Bewerbungsunterlagen ist nichts Dahingehendes zu entnehmen. Hochsensible und bereits jetzt überforderte Lebensräume von seltensten Arten dürfen kein Ort für Großveranstaltungen der in Rede stehenden Art werden! Da dem Träger freigestellt wird, das Gelände der Landesgartenschau zur Erzielung von Einnahmen zu bewirtschaften, dürfte im Durchführungsfall eine großräumige Einzäunung der Schutzgebiete als Veranstaltungsgelände zu erwarten sein. Mit einer Einzäunung würde das FFF/ NSG mindesten für den Durchführungszeitraum als Biotopverbund von landes- und europaweiter Bedeutung seinen Status für das Verbundsystem verlieren. Dadurch würden Schutzziel und Schutzzweck konterkariert.

Da wir als Naturschutzverband bereits in der Vergangenheit nicht erkennen konnten, dass den Schutzzielen im FFH/ NSG BAGNO die erforderliche Bedeutung beigemessen wird, haben wir uns nach dem widerrechtlichen Fällen von Höhlenbäumen und als Verkehrssicherungsmaßnahmen kaschierten Eingriffen in das genannte Schutzgebiet zu einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren entschlossen. Dies ist noch anhängig bei dem Verwaltungsgericht Münster, NABU Naturschutzbund Deutschland Landesverband NRW ./. Kreis Steinfurt Az: 7 K 902/21 2021N50 08.07.2021. Da die Kreisverwaltung Steinfurt auch im Hinblick auf die LAGA 2029 Genehmigungsbehörde für die Durchführung einer Großveranstaltung in einem FFH/ NSG sein wird, prüfen wir aktuell die Möglichkeit einer Klageerweiterung.

Bei einer - wie in den Bewerbungskriterien geforderten - engen Einbindung der örtlichen Natur- und Umweltverbände, gerade bei einem hohen Anteil naturnaher Biotope für die Durchführung der LAGA 2029, hätte für uns die Möglichkeit bestanden, unsere Bedenken zeitgerecht und im Interesse konsensfähiger Lösungen vorzutragen. Wir wurden auf eigene Nachfrage allerdings erst zu einem Zeitpunkt hinzugezogen, als die Drucklegung für den Bewerbungskatalog bereits erfolgt war.

Als ein nach § 63 BNatSchG anerkannter Naturschutzverband entsenden wir gem. § 70 LNatSchG NRW Vertreter in den Naturschutzbeirat des Kreises Steinfurt. Dieser ist - gesetzlich geregelt - bei den Befreiungen rechtzeitig von den Ge- und Verboten eines Naturschutzgebietes zu beteiligen. Die von den Planern, der Stadt Steinfurt und der Kreisverwaltung Steinfurt als Genehmigungsbehörde geübte Vorgehensweise hat zur Folge, dass die gesetzlich geregelten Beteiligungsrechte des Naturschutzes unterlaufen wurden.

Wir nehmen das mit Bedauern, aber auch mit der Bereitschaft, dem entgegenzuwirken, zur Kenntnis. Unsere begründete Forderung besteht darin, das Flora-Fauna-Habitat „Bagno mit Steinfurter Aa“ (DE3810-302) und das Naturschutzgebiet „Bagno – Buchenberg ST-094“ von den Planungen zur Durchführung einer Landesgartenschau freizustellen. Im Rahmen des Bewertungsbesuches durch die Bewertungskommission oder einer von Ihnen gewünschten Gelegenheit stehen wir für ein erläuterndes Gespräch gerne zur Verfügung.

 

Einladung zur JHV am 25.04.2024

JHV des NABU Kreisverbandes Steinfurt

am 25.04.2024 um 19:30 Uhr im Bürgerhof Walshagenpark,

48431 Rheine, Lingener Damm 137

Tagesordnung

1.1 Eröffnung und Grußworte

1.2  Ehrungen

1.3 Sitzungsordnung

1.4  Ergänzung / Feststellung der Tagungsordnung / Feststellung der zeitgerechten Ladung

1.5 Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 27. April 2023

     

 

2.0 Bildungseinrichtung für Nachhaltige Entwicklung (BNE):

2.1 Tätigkeitsbericht von Ruth Schröer

 

3.0 Rechenschaftsbericht des Vorstandes für das Jahr 2023

3.1 Rechenschaftsbericht der Kreisverbandsvorsitzenden

3.2 Rechenschaftsbericht des komm. Geschäftsführers

3.3 Rechenschaftsbericht der Schatzmeisterin

3.4 Bericht der Kassenprüfer

3.5 Aussprache zu den Rechenschaftsberichten 2023

 

4.0 Wahlen    

4.1 Wahl einer Wahlleiterin / eines Wahlleiters

4.2 Entlastung des Vorstandes

4.3 Wahl eines neuen Kassenprüfers / einer Kassenprüferin

4.4 Neuwahl im Vorstand:     Geschäftsführer/-in

4.5 Neuwahl im Vorstand:    1. Vorsitzende/-r

4.6 Neuwahl im Vorstand:     Geschäftsstellenleitung

4.7 Neuwahl im Vorstand      Schatzmeister/in

4.8 Neuwahl im Vorstand:     Schriftführer/-in

4.9 Neuwahl im Vorstand:     Jugendreferent/-in

4.10 Neuwahl der Beisitzer/-innen

4.11 Neuwahl/Bestätigung:    Artenschutzbeauftragte

4.12 Wahlen für den Verbandsausschuss

- Ortsverband Emsdetten

4.13 Wahl der Delegierten für die Landesvertreterversammlung NABU NRW

 

 5. Satzungsänderung

Satzung alt

Satzung neu

§ 10 Mitgliederversammlung

 

(5) Die Einberufung einer ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) und die Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgt im NABU-Magazin „Naturzeit im Münsterland“. Außerdem ist der Termin möglichst in der Tageszeitung – auf der Kreisseite Steinfurt – bekannt zu geben.

§ 10 Mitgliederversammlung

 

(5) Die Einberufung einer ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) und die Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen auf der Homepage. Außerdem ist der Termin in der Tageszeitung - auf der Kreisseite Steinfurt- und in den sozialen Medien mit Verweis auf die Homepage bekannt zu geben.

Termin und Tagesordnung können zusätzlich in dem Magazin „Naturzeit im Münsterland“ bekannt gegeben werden.

6. Verschiedenes

 

Kerstin Panhoff

1. Vorsitzende

Freiwilliges ökologisches Jahr beim NABU

Aktiv werden für den Natur- und Artenschutz

Zum 01.08.2024 suchen wir Naturliebhaberinnen und Naturliebhaber. 

Du bist gerne draußen in der Natur und wolltest dich schon immer für den Umwelt- und Artenschutz engagieren?

Dann ist das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) beim NABU Kreisverband Steinfurt genau das Richtige.

Wir bearbeiten z. B. Pflegeflächen, auf denen oft Rinder und Schafe als vierbeinige Landschaftspfleger entlastende „Pflegearbeiten“ leisten. Unterschiedlichste Aufgabenstellungen an verschiedenen Einsatzorten gestalten die Arbeitstage abwechslungs- und sicher auch lehrreich. Dazu zählen der Bau von Zäunen, das Anlegen von Blänken, Teichen und Tümpeln, das Mähen von Feuchtwiesen und Trockenrasen, das Pflanzen von Obstbäumen auf Streuobstflächen, die Optimierung von Moorlandschaften und Orchideenflächen sowie die Pflege von Heideflächen.

Zudem helfen die FÖJ-ler bei den unterschiedlichsten Aufgaben in unserem Lernstandort, dem NABU-Lehmdorf in Borghorst. Dazu kann je nach Interesse die Unterstützung bei der Kinder- und Jugendarbeit gehören. Wer eher journalistische Ambitionen hat, kann bei der Entstehung unseres NABU-Magazins „NATURZEIT im Münsterland“ dabei sein oder sich aktiv - beispielsweise durch eigene Artikel - in die Redaktionsarbeit einbringen.

Darüber hinaus bieten die zahlreichen NABU-Gruppen des Kreises Steinfurt immer wieder interessante Aktionen, Exkursionen oder Mitmach-Angebote, die die FÖJ-ler mitgestalten können. Lehrreiche Einblicke speziell in die Themen „Schwalben“, „Fledermäuse“, „Schmetterlinge“ und „Eulen“ bieten die Auszeichnungen von Privatgärten im gesamten Kreisgebiet, bei denen die FÖJ-ler gern gesehene Gäste sind.  

Bewerbungen/Anfragen bitte an

geschaeftsstelle@nabu-kv-steinfurt.de

oder Ursula Baumgart

Telefon: 02552 - 978262

Hallo,

ich heiße Marvin Herding, werde im März 21 Jahre alt und wohne in Nordwalde.

Seit dem 01.08.2022 führe ich im NABU Kreisverband Steinfurt eine Praktikantenstelle aus und zum 01.12.2023 habe ich das Amt des kommissarischen Geschäftsführers übernommen. 

In den vergangenen nunmehr fast 1,5 Jahren habe ich mich von der Pike auf in zahlreiche Aufgaben rund um den Tätigkeitsbereich eines Geschäftsführers eingearbeitet und konnte dabei auf die intensive Begleitung durch unseren Vorarbeiter Michael Lohmeyer, den bisherigen Geschäftsführer Gisbert Lütke sowie den Vorstand setzen. 

Dazu zählen:   

Der praktische Naturschutz

  • Exkursionen in den NSG
  • Durchführung von Pflege- und Optimierungsmaßnahmen
  • Arbeit mit Klein- und Großgerät (Treckern) 
  • Anschaffung von Maschinen und Verschleißmaterial
  • Flächen- und Herden-Management
  • Tierhaltung (das Seminar für den Sachkundenachweis werde ich im Februar 2024 besuchen)
  • Kalkulation und Anlegen des Vorrats an Winterfutter

Die Verbandsarbeit

  • Teilnahme an den Vorstands- und Verbandsausschuss-Sitzungen seit August 2023
  • Aktive Teilnahme an der Evaluation „Extensive Weidetierhaltung im NABU-Kreisverband Steinfurt“ durch den NABU NRW unter der Leitung der NABU-NRW-Vorsitzenden Dr. Heide Naderer 
  • Abstimmung und Begleitung der Mitgliederwerbung

Die Kaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten

  • Angebotskalkulation, Annahme von Ausschreibungen 
  • Instandhaltungsaufträge, Kalkulationen
  • Vertragsabschlüsse (Arbeits-, Pachtverträge)
  • Prüfung sowie Erstellung von Rechnungen
  • Bereitstellung der Fixkosten
  • (Prämien, Anträge und Ausschreibung werden erst im April/Mai ausgearbeitet) 
  • Einarbeitung in die Vorgaben der Abgabenordnung (AO) zum Erhalt der Gemeinnützigkeit

 

Die Arbeitskoordination (Sicherung der vertragskonformen Durchführung) bzgl. 

  • Kreis-Aufträge
  • Aufträge für Straßen NRW 
  • Vertragsnaturschutz und
  • Mitarbeiter-Führung

 

In den kommenden Monaten stehen weitere Anforderungen an, wie beispielsweise 

  • die Bilanzierung des Vereinsvermögens/Jahresabschluss 
  • die Kassenprüfung Anfang Februar
  • und im April die Anträge auf die Flächenprämien 

Warum ich tue, was ich tue?

Ich betreibe gerne Naturschutz im Kreis Steinfurt!

NABU-Aktion mit Polizeibegleitung

Heideweiher in Elte sogar Einsatzort der Polizei

Der Heideweiher in Elte im Bereich des als Elter Sand ausgewiesenen Naturschutzgebietes wurde aufgrund einer Anzeige nun nach einer Aktion der NABU-Ortsgruppe Elte sogar Einsatzort der Polizei. Im letzten Jahr hatte die Reservistenkameradschaft wieder Pflegemaßnahmen in dem Naherholungsgebiet vorgenommen. Naturfreunde aus dem Wohngebiet im Bereich der Bockholter Emsfähre hatten in dem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Goldfische in dem Weiher ausgesetzt worden waren.

Das hatte seit der Aussetzung dieser Raubfische dazu geführt, dass die Zahl der Amphibien, der Insekten und der Schmetterlinge dort sehr zurückgegangen ist. Darum wurden mehrere NABU-Mitglieder unter Leitung des Sprechers der NABU-Gruppe Elte Dr. Henning Wachsmuth und des fachkundigen Unternehmers Thomas Fendesack aktiv. Nicht mit der Methode „Einsatz von Elektroschocks“ sondern zunächst mit einem großen Netz und dann mit Reusen wurden die dort ausgesetzten und für das Ökosystem gefährlichen Räuber herausgeholt und für den Verbleib in Aquarien weitergegeben. Die erfolgreiche Aktion wurde aber dann zunächst unterbrochen, nachdem eine Anzeige bei der Polizei eingegangen war und die Reusen entfernt wurden. Diese wurden dann wieder an H. Wachsmuth ausgehändigt, nachdem er den aktiven Polizeibeamten die Maßnahme der NABU-Gruppe erläutert hatte.

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Schon mehr als 70.000 Unterschriften gesammelt - Wir sammeln weiter

NABU Kreisverband Steinfurt hoch erfreut über Halbzeitergebnis der Volksinitiative Artenvielfalt NRW

Mit großer Spannung erwartete der NABU Kreisverband die Halbzeitbilanz der am 23. Juli 2020 gestarteten Volksinitiative Artenvielfalt NRW und wurde am Dienstagmittag belohnt:

Die formale Hürde von mindestens 66.000 Unterschriften wurde - trotz der großen Beschränkungen der Aktivitäten durch die Corona-Pandemie - schon jetzt genommen.

Mit ihrer Volksinitiative unter dem Motto „Insekten retten – Artenschwund stoppen“ legen die drei großen NRW-Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU in acht zentralen Handlungsfeldern konkrete Handlungsvorschläge zum Stopp des Artenschwunds und zur Förderung der biologischen Vielfalt in NRW vor.

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Naturschutzjugend digital

Kreisweite Mitmach-Aktionen

 

Für alle Kinder ab 6 Jahren, Jugendliche und Familien stellt der NABU Kreisverband Steinfurt digitale Angebote, Wettbewerbe und Aktionen ab sofort auf der Homepage bereit.

Mitmachen können alle NABU-Kids, Naturbegeisterte, Umwelt- und Klimaschützer aus allen Orten des Kreises.

 

Der NABU freut sich über das enorme Engagement der Gruppenleiterinnen der Kinder- und Jugendgruppen im gesamten Kreisgebiet. Mit dem digitalen Angebot können nicht nur die NABU-Kids der Naturschutzjugend (NAJU) trotz „Corona“ ihre Gruppenstunden aufrechterhalten, sondern es bietet auch interessierten Kindern, Jugendlichen und Familien außerhalb der Gruppen die Möglichkeit, aktiv zu werden und nachhaltig etwas Gutes für unsere Umwelt zu tun.

Die Mitmach-Aktionen finden Sie unter der Rubrik NAJU Naturschutzjugend.

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Info: JHV 2021

Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer,

coronabedingt haben wir in diesem Jahr fast alle Termine und Veranstaltungen absagen müssen. Auch eine Mitgliederversammlung war nicht möglich. Vorstand- und Verbandausschuss- Sitzungen finden kaum noch statt, die Absprachen erfolgen telefonisch oder per Mail im Umlaufverfahren. Aktuell ist nicht erkennbar, ob wir die Mitgliederversammlung 2021 wie geplant durchführen können.

Gem. §10 Abs. 4 unserer Satzung findet auf Beschluss des Verbandsauschusses eine Mitgliederversammlung jährlich statt. In Vorbereitung der kommenden Mitgliederversammlung wurden die entsprechenden Beschlüsse bereits gefasst, eine Tagesordnung verabschiedet- und als Versammlungstermin der 22. April 2021 festgelegt.
Wie gestaltet sich die Situation, wenn auch im kommenden Jahr wiederholt die Durchführung einer physischen Mitgliederversammlung nicht möglich sein wird?

Die Durchführung einer virtuellen Mitgliederversammlung mit über 4.200 Mitgliedern (Stand 01. November 2020) und dem Ziel nicht anfechtbarer Beschlüsse ist weder technisch noch logistisch leistbar. Da aktuell keine unaufschiebbaren Entscheidungen anstehen, entsteht unter Berücksichtigung der u.a. Normierungen kein unmittelbarer Handlungsdruck.

Der Gesetzgeber hat auf die durch die COVID-19 bedingten Auswirkungen reagiert und für Vereine und Verbände das „COVID- 19 Abmilderungsgesetz“ (COVMG) verabschiedet.
Gem. Art. 2 § 5 Abs. 1 des COVMG bleiben die Vorstände so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt wurde. Diese auch mit unserer Satzung zu vereinbarende Regelung gilt bis zum Jahresende 2020.
Das Bundesjustizministerium arbeitet aktuell daran, die Regelung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Unter der Voraussetzung der angekündigten Verlängerung des COVMG, kann der aktuelle Vorstand des NABU KV Steinfurt auch im kommenden Jahr bis zur Mitgliederversammlung – oder im coronabedingten Bedarfsfall darüber hinaus in der Verantwortung verbleiben. Die Vorlage der Rechenschaftsberichte wird dann getrennt nach den Geschäftsjahren in der nächstmöglichen Mitgliederversammlung erfolgen.

In der nächsten Ausgabe unserer „NATURZEIT“ finden Sie die Einladung mit Tagesordnung zur Mitgliederversammlung 2021. Zudem wird zeitgerecht auch noch einmal in der Tagespresse eingeladen / oder abgesagt werden. 
Aktuelle Informationen werden Sie weiterhin hier auf unserer Homepage finden.

Im Namen des Vorstandes wünsche ich Ihnen alles Gute, vor allem Gesundheit.

Herzliche Grüße

Kerstin Panhoff


1. Vorsitzende

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Nabu zeichnet Kindergarten St. Bonifatius aus

Besondere Auszeichnung für Freunde der Schmetterlinge

Eine besondere Auszeichnung hat der St.-Bonifatius-Kindergarten in Birgte in dieser Woche erhalten. Der Landesverband des Naturschutzbundes (kurz: Nabu, 100.000 Mitglieder) bedankt sich bei den Kindern und ihren Erzieherinnen für deren außerordentlichen Einsatz beim Anlegen und Pflegen eines schmetterlingsfreundlichen Gartens.

Damit haben sie Lebensraum und Nahrungsgrundlage für Insekten und insbesondere für Schmetterlinge geschaffen, heißt es auf der Urkunde, die die Nabu-Kreisvorsitzende Kerstin Panhoff stellvertretend für den Landesverband an Kita-Leiterin Franziska Skalecki überreichte.

Zudem gab es eine Plakette und kindgerechtes Lehrmaterial über Pflanzen, Schmetterlinge, Bienen und viele andere Tiere und Vögel. „Wir freuen uns riesig, damit haben wir nicht gerechnet“, sagte die Kita-Leiterin. Die Einrichtung am Riehenweg hat schon länger Umwelt und Natur als pädagogischen Schwerpunkt. Der Preisverleihung vorausgegangen ist ein einjähriges Klima- und Umweltprojekt, erklärte Franziska Skalecki.

„Was können wir tun für Bienen und Insekten?“

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NABU NRW tagte in Dortmund und wählte neuen Landesvorstand

NRW Naturschutzpolitik neu ausrichten

PRESSEMITTEILUNG NABU NRW | Nr. 56/20 | 19.09.2020

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Düsseldorf/Dortmund – Rund 130 Delegierte aus 52 nordrhein-westfälischen Kreis- und Stadtverbänden des NABU NRW trafen sich heute in Dortmund zur jährlichen Landesvertreterversammlung und wählten den neuen Landesvorstand. Der für 3 Jahre gewählte, nun wieder 16-köpfige Vorstand versicherte, “sich weiterhin mit aller Kraft und Leidenschaft für mehr lebendige Vielfalt in Wäldern und Mooren, auf Äckern, Wiesen und Weiden in Nordrhein-Westfalen einzusetzen und im Dialog mit allen Interessengruppen das Erreichen wirklich nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen voranzutreiben“. Dazu gehöre auch, den NABU NRW weiter zu stärken. Denn nur mit einem mitgliederstarken Naturschutzverband seien die aktuellen Herausforderungen und notwendigen Veränderungen zu erreichen.

Neu in den Vorstand gewählt wurden Birgit Beckers als dritte stellvertretende Vorsitzende sowie Dr. Achim Winkler, Ralf Pohlmeier, Otmar Lüke, Reinhard Schaek, und Dr. Anna von Mikecz als Beisitzer*in. Wolfgang Sternberg löste den langjährigen Schatzmeister Harald Kloetsch in seinem Amt ab. Als Jugendsprecher wurde der NAJU-Vorsitzende Lukas Stemper bestätigt. Zuvor wurde Heinz Kowalski, selbst von 1988 bis 1992 Vorsitzender des NABU NRW, von den Delegierten für sein außerordentliches Engagement geehrt und aus dem Vorstand verabschiedet.

Seit 50 Jahren ehrenamtlich im Vogelschutz aktiv, davon seit 1992 bis heute stellvertretender Vorsitzender des NABU NRW, hat Heinz Kowalski die Entwicklungen des Natur- und Artenschutzes in Nordrhein-Westfalen von den Anfängen in den 80er Jahren bis heute mit verfolgt und dabei den Werdegang des NABU NRW maßgeblich mit erlebt und gestaltet. Zu seinen größten Erfolgen zählt sicherlich das Konzept der Biologischen Stationen in Nordrhein-Westfalen mit auf den Weg gebracht zu haben. Kowalski: „ Wir haben als NABU in der Vergangenheit manches bewirken können. Ohne uns sähe es für die Natur in Nordrhein-Westfalen noch deutlich schlechter aus. Doch darauf ausruhen können wir uns leider nicht. Im Gegenteil, der Klimawandel und das Artensterben verlangen heute einen weitaus größeren Einsatz aller gesellschaftlichen Gruppen, als wir uns das vor 50 Jahren hätten träumen lassen, wollen wir Klimawandel und Artensterben noch stoppen oder zumindest abmildern.“

„Bei der Erreichung dieser Ziele ist der NABU als Stimme für die Natur auf einen starken Rückhalt aus der Bevölkerung angewiesen“, erklärte dann auch Dr. Heide Naderer, seit einem Jahr Vorsitzende des NABU NRW, in ihrem ersten Tätigkeitsbericht. Dies gelte insbesondere auch für die Volksinitiative Artenvielfalt NRW, die der NABU gemeinsam mit dem BUND und der LNU Ende Juli in Nordrhein-Westfalen gestartet habe. Ohne die zahlreichen Aktiven, die trotz schwieriger Bedingungen vor Ort, Unterschriften sammeln und der Unterstützung aus der Bevölkerung sei eine solche Initiative nicht zu stemmen.

Seit knapp zwei Monaten laufe die Volksinitiative nun. Die Zahl der Unterstützer sei mittlerweile auf rund 60 angestiegen, Unterschriftenlisten kommen mittlerweile kiloweise in der NABU-Landesgeschäftsstelle an, die Zahl der Sammelstellen im Land ist auf über 100 angewachsen. „Wir können durchaus von einem gelungenen Start sprechen“, zog Naderer eine erste vorsichtige Bilanz. „Mit uns fordern viele Menschen im Land konkrete Verbesserungen im Natur-, Arten und Klimaschutz in NRW. Vier Jahre Stillstand und Rückschritt sind mehr als genug. Die Landesregierung muss endlich eine verantwortliche Politik umzusetzen, die auch ökologische Belange berücksichtigt.“

Auch verbandsintern gab es einige Erfolge zu vermelden: Der NABU NRW konnte seine Mitgliederzahl im laufenden Jahr bereits auf über 105.000 Mitglieder steigern. Anfang des Jahres hatte der NABU NRW noch sein 100.000stes Mitglied begrüßt. „Wir hatten uns für dieses Jahr vorgenommen, diese Marke zu knacken, um mit der Kraft unserer Mitglieder dem Naturschutz in NRW noch mehr Gewicht zu verleihen. Dass dies schon zu Beginn des Jahres gelingen würde, damit haben wir nicht gerechnet. Und dieser Trend hält unvermindert an“, freute sich Bernhard Kamp, Geschäftsführer des NABU NRW. Das kontinuierliche Mitgliederwachstum sorge zudem für stabile Finanzen.

Erfreulich ist auch die Entwicklung der NABU-Stiftung Naturerbe NRW verlaufen. So wuchs das Vermögen zum Jahresende 2019 auf fast zwei Millionen Euro an. Aus den erwirtschafteten Erträgen flossen über 25.000 Euro als Förderleistung in Projekte des Natur- und Umweltschutzes. Mit der Förderung zahlreicher Natur- und Artenschutzmaßnahmen, wie dem Projekt "Zeit der Schmetterlinge" oder dem Kauf von schutzwürdigen Flächen leistet die NABU-Stiftung Naturerbe NRW einen stetig wachsenden Beitrag für den Naturschutz in NRW. Unter dem Dach der 2004 gegründeten Stiftung befinden sich aktuell 32 regionale und thematische Stiftungsfonds

 

 

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