LaGa 2029? Gerne, aber außerhalb der Naturschutzgebiete

Wir veröffentlichen hier die gemeinsame Stellungnahme von NABU und BUND, die wir aus Sorge um den Erhalt der NSG- und FFH-Gebiete Bagno und Buchenberg an die relevanten Empfänger gesendet haben.

Vorab bleibt festzuhalten:

  1. Eine frühzeitige Einbindung von amtlichem und ehrenamtlichem Naturschutz hat es nicht gegeben.
  2. Die im Bewerbungsprozess vorgesehene Machbarkeitsstudie konnte uns nicht rechtzeitig zugestellt werden.
  3. Die Bewerbungsunterlagen enthalten so viele konkrete Berechnungen, Studien etc. (vgl. https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2022/11/landesgartenschauen_2026_2029_ausschreibung-Kopie.pdf), dass es nicht plausibel ist, wenn Projekte nach Bewerbungsschluss angeblich „weiter zu konkretisieren“ sein sollen.
     
  4. Der Ausschreibungs-Anlage „Ökologische Kriterien für Landesgartenscheun in NRW“  (vgl. https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2022/11/landesgartenschauen_oekologische_kriterien-Kopie.pdf) ist zu entnehmen, dass selbst „Flächen mit einem hohen Anteil naturnaher Biotope nur mit rechtzeitiger Beteiligung und enger Einbindung der zuständigen Naturschutzbehörde und der örtlichen Natur- und Umweltverbände“ einzubeziehen sind. Auch wenn FFH- und NSG-Gebiete aufgrund ihres höherwertigen Schutzstatus von vornherein Tabu-Flächen sind, bringen wir uns mit unserer Stellungnahme nunmehr eigeninitiativ ein.
     

         Zum Schutz der Natur – nicht gegen eine LaGa generell.

 

Betr.: Bewerbung der Stadt Steinfurt als Ausrichter der LAGA 2029

 

Sehr geehrte Frau Ministerin Scharrenbach,

sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW am 01. März d. J. überreichten Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2029 durch die Vertreter der Stadt Steinfurt mit dem Ortsteil Borghorst, wenden wir uns heute unmittelbar auch an Sie.

Die Natur ist weitgehend in einem schlechten Zustand. Die Naturkrise - der Verlust der biologischen Vielfalt - schreitet ungebremst voran. Unseren Schutzgebieten kommt deshalb eine herausragende Rolle zu, weil diese Flächen, Arten und/oder Lebensräume wirksam schützen sollten. Die Realität ist jedoch eine andere. Immer mehr Arten und viele Lebensräume sind in einem schlechten Zustand - auch in den Schutzgebieten - oder verschwinden aus unseren Landschaften.

Für Unverständnis sorgen deshalb die mittlerweile konkreten Überlegungen, 2029 u. a. in einem FloraFauna-Habitat (FFH) und einem Naturschutzgebiet (NSG), zwischen den Ortsteilen Burgsteinfurt und Borghorst gelegen, eine Landesgartenschau auszurichten. Für eine derartige Demonstrations- und Leistungsschau des nordrhein-westfälischen Gartenbaus sollten in den Ortsteilen geeignetere Standorte entwickelt werden. Der Runderlass „Öffentliche Ausschreibung für die Landesgartenschauen 2026 und 2029 in NordrheinWestfalen“ - II-2 - 2302.2.1 vom 28. Februar 2019 macht den Bewerbern für die Durchführung einer Landesgartenschau sehr konkrete Vorgaben.

Primär wird den Ausschreibungsunterlagen folgend das Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung, namentlich die Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität in den Städten und Gemeinden unseres Landes, und die Reduzierung von Umweltbelastungen wie Hitze, Lärm oder Staub sowie die Schaffung barrierefreier Orte der Begegnung für Jung und Alt sowie des kulturellen und sportlichen Austausches verfolgt. Gepaart mit diesen Zielsetzungen, bestehen gegen die Gestaltung einer LAGA außerhalb der Schutzgebiete und innerhalb der genannten Städte keine Bedenken.

Ergänzend zu dem o. g. Runderlass sind durch den Bewerber auch die „Ökologischen Kriterien für Landesgartenschauen in NRW“ zu beachten. Wie Sie den Ihnen vorliegenden Bewerbungsunterlagen für die LAGA 2029 unschwer entnehmen können, wird aber durch die Bewerber aus Steinfurt u. a. das Ziel verfolgt, dass FFH sowie weite Teile des NSG BAGNO zur Hauptverbindungsachse für die o. g. Großveranstaltung zu entwickeln. Die von den Bewerbern angestrebte Einbindung der Grünverbindung zwischen den Ortsteilen Burgsteinfurt und Borghorst ist weder mit den festgesetzten Schutzzielen einer ungestörten Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten im FFH/ NSG BAGNO noch mit den unter 4.1 des o. g. Erlasses „Allgemeinen Vorgaben für die Öffentliche Ausschreibung“ vereinbar. Mit den erhofften mehr als 700.000 Besuchern werden die Zielsetzungen der festgelegten Raumordnung an dieser Stelle deutlich verfehlt!

Dem § 23 Abs. 2 BNatSchG folgend, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit nur insoweit zugänglich gemacht werden, wie es der Schutzzweck erlaubt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein festgesetztes Europäisches Schutzgebiet, FFH, dessen Schutzzweck nicht annähernd mit den Zielsetzungen einer Landesgartenschau in Einklang zu bringen ist. Da es sich bei dem angedachten Veranstaltungsort im FFH/ NSG BAGNO um einen hochsensiblen Lebensraum mit mehreren besonders zu schützenden Anhang I-IV Arten handelt, würden die Veranstaltungsanforderungen - wie in der Bewerbung dargestellt - zahlreiche Verbote verletzen, die in der Naturschutzgebietsverordnung zum Schutz des Gebietes festgesetzt sind.

Damit ist das Ausstellungskonzept, soweit es die Schutzgebiete betrifft, naturschutzrechtlich äußerst problematisch. Beispielsweise wird es der geplante Veranstaltungszeitraum von April bis Oktober nicht ermöglichen, die behauptete Rücksichtnahme auf geschützte Brutvogelarten und Fledermäuse zu üben. Die damit verbundenen Auswirkungen sind in einem FFH/ NSG nicht hinnehmbar. Die in dem Bewerbungsschreiben aufgeführte Option, die Besucher im FFH/ NSG streckenweise mit Folientunneln innerhalb der Brutzeiten unkenntlich für die Tiere/ Vögel zu machen, offenbart das Dilemma der Bewerber aus Steinfurt und degradiert die Schutzziele. Mops- und Bechsteinfledermäuse würden neben 11 weiteren bedrohten Arten als eine gefährdete Kulisse für eine Landesgartenschau dienen.

Des Weiteren bleibt das hohe Schutzbedürfnis eines hier langjährig vorkommenden und reproduzierenden Brutpaares des Uhus in den Bewerbungsunterlagen gänzlich ohne Berücksichtigung. Von den Veranstaltungsplanern wurde auch der Schutz der Restvorkommen des Feuersalamanders und weiterer amphibisch lebender Arten im FFH/ NSG BAGNO sowie die damit verbundenen Hygieneerfordernisse nicht thematisiert. Zur Verhinderung der Übertragung von Krankheitserregern v. a. Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal), Batrachochytrium dendrobatidis (Bd), Ranavirus zwischen den Amphibienpopulationen sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Wir gehen davon aus, dass sich mehrere hunderttausend Besucher, aus einem weiten Einzugsbereich kommend einschließlich der mitgeführten Hunde, zur Verhinderung der Übertragung der Salamanderpest vor Betreten des FFH/ NSG BAGNO nicht die Schuhe bzw. Pfoten desinfizieren werden. Die leichtfertige Gefährdung bedrohter Arten in streng geschützten Lebensräumen ist aus unserer Sicht rechtlich nur schwer vermittelbar. Bereits der übliche aber bei weitem geringere Besucherverkehr kann schon eine Gefährdung der genannten Arten bedeuten. Siehe auch unter: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/natur/hygieneprotokoll/Hygieneprotokoll.pdf

Ob dem Bewerber/Planer die Sachlage bekannt ist, vermögen wir nicht einzuschätzen. Da auch in anderen Bereichen nicht die zu wünschende Sorgfalt nachgewiesen werden konnte, gehen wir davon aus, dass auch der Amphibienschutz bei der Bewerbung nicht die erforderliche Bedeutung erlangt hat. Den Bewerbungsunterlagen ist nichts Dahingehendes zu entnehmen. Hochsensible und bereits jetzt überforderte Lebensräume von seltensten Arten dürfen kein Ort für Großveranstaltungen der in Rede stehenden Art werden! Da dem Träger freigestellt wird, das Gelände der Landesgartenschau zur Erzielung von Einnahmen zu bewirtschaften, dürfte im Durchführungsfall eine großräumige Einzäunung der Schutzgebiete als Veranstaltungsgelände zu erwarten sein. Mit einer Einzäunung würde das FFF/ NSG mindesten für den Durchführungszeitraum als Biotopverbund von landes- und europaweiter Bedeutung seinen Status für das Verbundsystem verlieren. Dadurch würden Schutzziel und Schutzzweck konterkariert.

Da wir als Naturschutzverband bereits in der Vergangenheit nicht erkennen konnten, dass den Schutzzielen im FFH/ NSG BAGNO die erforderliche Bedeutung beigemessen wird, haben wir uns nach dem widerrechtlichen Fällen von Höhlenbäumen und als Verkehrssicherungsmaßnahmen kaschierten Eingriffen in das genannte Schutzgebiet zu einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren entschlossen. Dies ist noch anhängig bei dem Verwaltungsgericht Münster, NABU Naturschutzbund Deutschland Landesverband NRW ./. Kreis Steinfurt Az: 7 K 902/21 2021N50 08.07.2021. Da die Kreisverwaltung Steinfurt auch im Hinblick auf die LAGA 2029 Genehmigungsbehörde für die Durchführung einer Großveranstaltung in einem FFH/ NSG sein wird, prüfen wir aktuell die Möglichkeit einer Klageerweiterung.

Bei einer - wie in den Bewerbungskriterien geforderten - engen Einbindung der örtlichen Natur- und Umweltverbände, gerade bei einem hohen Anteil naturnaher Biotope für die Durchführung der LAGA 2029, hätte für uns die Möglichkeit bestanden, unsere Bedenken zeitgerecht und im Interesse konsensfähiger Lösungen vorzutragen. Wir wurden auf eigene Nachfrage allerdings erst zu einem Zeitpunkt hinzugezogen, als die Drucklegung für den Bewerbungskatalog bereits erfolgt war.

Als ein nach § 63 BNatSchG anerkannter Naturschutzverband entsenden wir gem. § 70 LNatSchG NRW Vertreter in den Naturschutzbeirat des Kreises Steinfurt. Dieser ist - gesetzlich geregelt - bei den Befreiungen rechtzeitig von den Ge- und Verboten eines Naturschutzgebietes zu beteiligen. Die von den Planern, der Stadt Steinfurt und der Kreisverwaltung Steinfurt als Genehmigungsbehörde geübte Vorgehensweise hat zur Folge, dass die gesetzlich geregelten Beteiligungsrechte des Naturschutzes unterlaufen wurden.

Wir nehmen das mit Bedauern, aber auch mit der Bereitschaft, dem entgegenzuwirken, zur Kenntnis. Unsere begründete Forderung besteht darin, das Flora-Fauna-Habitat „Bagno mit Steinfurter Aa“ (DE3810-302) und das Naturschutzgebiet „Bagno – Buchenberg ST-094“ von den Planungen zur Durchführung einer Landesgartenschau freizustellen. Im Rahmen des Bewertungsbesuches durch die Bewertungskommission oder einer von Ihnen gewünschten Gelegenheit stehen wir für ein erläuterndes Gespräch gerne zur Verfügung.

 

Einladung zur JHV am 25.04.2024

JHV des NABU Kreisverbandes Steinfurt

am 25.04.2024 um 19:30 Uhr im Bürgerhof Walshagenpark,

48431 Rheine, Lingener Damm 137

Tagesordnung

1.1 Eröffnung und Grußworte

1.2  Ehrungen

1.3 Sitzungsordnung

1.4  Ergänzung / Feststellung der Tagungsordnung / Feststellung der zeitgerechten Ladung

1.5 Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 27. April 2023

     

 

2.0 Bildungseinrichtung für Nachhaltige Entwicklung (BNE):

2.1 Tätigkeitsbericht von Ruth Schröer

 

3.0 Rechenschaftsbericht des Vorstandes für das Jahr 2023

3.1 Rechenschaftsbericht der Kreisverbandsvorsitzenden

3.2 Rechenschaftsbericht des komm. Geschäftsführers

3.3 Rechenschaftsbericht der Schatzmeisterin

3.4 Bericht der Kassenprüfer

3.5 Aussprache zu den Rechenschaftsberichten 2023

 

4.0 Wahlen    

4.1 Wahl einer Wahlleiterin / eines Wahlleiters

4.2 Entlastung des Vorstandes

4.3 Wahl eines neuen Kassenprüfers / einer Kassenprüferin

4.4 Neuwahl im Vorstand:     Geschäftsführer/-in

4.5 Neuwahl im Vorstand:    1. Vorsitzende/-r

4.6 Neuwahl im Vorstand:     Geschäftsstellenleitung

4.7 Neuwahl im Vorstand      Schatzmeister/in

4.8 Neuwahl im Vorstand:     Schriftführer/-in

4.9 Neuwahl im Vorstand:     Jugendreferent/-in

4.10 Neuwahl der Beisitzer/-innen

4.11 Neuwahl/Bestätigung:    Artenschutzbeauftragte

4.12 Wahlen für den Verbandsausschuss

- Ortsverband Emsdetten

4.13 Wahl der Delegierten für die Landesvertreterversammlung NABU NRW

 

 5. Satzungsänderung

Satzung alt

Satzung neu

§ 10 Mitgliederversammlung

 

(5) Die Einberufung einer ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) und die Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgt im NABU-Magazin „Naturzeit im Münsterland“. Außerdem ist der Termin möglichst in der Tageszeitung – auf der Kreisseite Steinfurt – bekannt zu geben.

§ 10 Mitgliederversammlung

 

(5) Die Einberufung einer ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) und die Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen auf der Homepage. Außerdem ist der Termin in der Tageszeitung - auf der Kreisseite Steinfurt- und in den sozialen Medien mit Verweis auf die Homepage bekannt zu geben.

Termin und Tagesordnung können zusätzlich in dem Magazin „Naturzeit im Münsterland“ bekannt gegeben werden.

6. Verschiedenes

 

Kerstin Panhoff

1. Vorsitzende

Freiwilliges ökologisches Jahr beim NABU

Aktiv werden für den Natur- und Artenschutz

Zum 01.08.2024 suchen wir Naturliebhaberinnen und Naturliebhaber. 

Du bist gerne draußen in der Natur und wolltest dich schon immer für den Umwelt- und Artenschutz engagieren?

Dann ist das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) beim NABU Kreisverband Steinfurt genau das Richtige.

Wir bearbeiten z. B. Pflegeflächen, auf denen oft Rinder und Schafe als vierbeinige Landschaftspfleger entlastende „Pflegearbeiten“ leisten. Unterschiedlichste Aufgabenstellungen an verschiedenen Einsatzorten gestalten die Arbeitstage abwechslungs- und sicher auch lehrreich. Dazu zählen der Bau von Zäunen, das Anlegen von Blänken, Teichen und Tümpeln, das Mähen von Feuchtwiesen und Trockenrasen, das Pflanzen von Obstbäumen auf Streuobstflächen, die Optimierung von Moorlandschaften und Orchideenflächen sowie die Pflege von Heideflächen.

Zudem helfen die FÖJ-ler bei den unterschiedlichsten Aufgaben in unserem Lernstandort, dem NABU-Lehmdorf in Borghorst. Dazu kann je nach Interesse die Unterstützung bei der Kinder- und Jugendarbeit gehören. Wer eher journalistische Ambitionen hat, kann bei der Entstehung unseres NABU-Magazins „NATURZEIT im Münsterland“ dabei sein oder sich aktiv - beispielsweise durch eigene Artikel - in die Redaktionsarbeit einbringen.

Darüber hinaus bieten die zahlreichen NABU-Gruppen des Kreises Steinfurt immer wieder interessante Aktionen, Exkursionen oder Mitmach-Angebote, die die FÖJ-ler mitgestalten können. Lehrreiche Einblicke speziell in die Themen „Schwalben“, „Fledermäuse“, „Schmetterlinge“ und „Eulen“ bieten die Auszeichnungen von Privatgärten im gesamten Kreisgebiet, bei denen die FÖJ-ler gern gesehene Gäste sind.  

Bewerbungen/Anfragen bitte an

geschaeftsstelle@nabu-kv-steinfurt.de

oder Ursula Baumgart

Telefon: 02552 - 978262

Hallo,

ich heiße Marvin Herding, werde im März 21 Jahre alt und wohne in Nordwalde.

Seit dem 01.08.2022 führe ich im NABU Kreisverband Steinfurt eine Praktikantenstelle aus und zum 01.12.2023 habe ich das Amt des kommissarischen Geschäftsführers übernommen. 

In den vergangenen nunmehr fast 1,5 Jahren habe ich mich von der Pike auf in zahlreiche Aufgaben rund um den Tätigkeitsbereich eines Geschäftsführers eingearbeitet und konnte dabei auf die intensive Begleitung durch unseren Vorarbeiter Michael Lohmeyer, den bisherigen Geschäftsführer Gisbert Lütke sowie den Vorstand setzen. 

Dazu zählen:   

Der praktische Naturschutz

  • Exkursionen in den NSG
  • Durchführung von Pflege- und Optimierungsmaßnahmen
  • Arbeit mit Klein- und Großgerät (Treckern) 
  • Anschaffung von Maschinen und Verschleißmaterial
  • Flächen- und Herden-Management
  • Tierhaltung (das Seminar für den Sachkundenachweis werde ich im Februar 2024 besuchen)
  • Kalkulation und Anlegen des Vorrats an Winterfutter

Die Verbandsarbeit

  • Teilnahme an den Vorstands- und Verbandsausschuss-Sitzungen seit August 2023
  • Aktive Teilnahme an der Evaluation „Extensive Weidetierhaltung im NABU-Kreisverband Steinfurt“ durch den NABU NRW unter der Leitung der NABU-NRW-Vorsitzenden Dr. Heide Naderer 
  • Abstimmung und Begleitung der Mitgliederwerbung

Die Kaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten

  • Angebotskalkulation, Annahme von Ausschreibungen 
  • Instandhaltungsaufträge, Kalkulationen
  • Vertragsabschlüsse (Arbeits-, Pachtverträge)
  • Prüfung sowie Erstellung von Rechnungen
  • Bereitstellung der Fixkosten
  • (Prämien, Anträge und Ausschreibung werden erst im April/Mai ausgearbeitet) 
  • Einarbeitung in die Vorgaben der Abgabenordnung (AO) zum Erhalt der Gemeinnützigkeit

 

Die Arbeitskoordination (Sicherung der vertragskonformen Durchführung) bzgl. 

  • Kreis-Aufträge
  • Aufträge für Straßen NRW 
  • Vertragsnaturschutz und
  • Mitarbeiter-Führung

 

In den kommenden Monaten stehen weitere Anforderungen an, wie beispielsweise 

  • die Bilanzierung des Vereinsvermögens/Jahresabschluss 
  • die Kassenprüfung Anfang Februar
  • und im April die Anträge auf die Flächenprämien 

Warum ich tue, was ich tue?

Ich betreibe gerne Naturschutz im Kreis Steinfurt!

Streuobstweise und Lehrgarten

Ein Projekt in Hörstel-Riesenbeck

 

Worum geht es in diesem Projekt?

Bei unserem Projekt handelt es sich um die Erstellung eines ca. 1.400 qm großen Lehr­gartens in Kombination mit einer großen Streuobstwiese direkt am Hof Lammers in Hörstel-Riesenbeck. Seit etwa eineinhalb Jahren agiert unter dem Dach des Heimatvereins Riesenbeck die „Streuobstwiesengruppe“, der interessierte und aktive Bürger und Fachleute aus verschiedenen Bereichen und besonders auch die Vertreter der Grundschulen und Kindergärten angehören. Die Streuobstwiese selbst ist bereits für die Anpflanzung von alten Obstsorten im Herbst angelegt.

Was sind die Ziele und wer die Zielgruppe?

Unsere Ziele sind die Förderung der Ökologie, der Nachhaltigkeit, der Artenvielfalt und des Umweltbewusstseins in unserer Heimat. Der Lehrgarten dient als „Grünes Klassenzim­mer“. Hier sollen unsere Ziele mit Hilfe pädagogischer Konzepte Schul- und Kindergarten­kindern nahegebracht werden.

Als Leuchtturmprojekt soll es Vorbild sein zur Schaffung weiterer Biotope und Inseln für den Schutz unserer Natur und Umwelt und das Wissen dazu fördern. Als außerschulischer Lernstandort mit Flachgewässer, Steinnischen, Blühflächen, Gemüsebeeten, Naschhe­cken, Obstgehölzen und vielem mehr, ist der Lehrgarten ein Begegnungsraum für Naturin­teressierte. Er soll zum Mitmachen anregen, um auch im privaten Garten Artenvielfalt und ökologisches Gärtnern umzusetzen. Gleichzeitig bietet dieses Projekt die Stärkung des In­teresses unserer Mitmenschen an unserer Heimat und der Wertschätzung unserer Regi­on.

Warum sollte man dieses Projekt unterstützen?

Gerade die Kombination des Lehrgartens mit einer Streuobstwiese bietet etwas Außergewöhnliches in unserer Gegend. Durch Ausprobieren und Beobachten werden die Kinder sensibilisiert, Verantwortung für unsere Natur und Umwelt zu übernehmen. Sie er­halten die Möglichkeit Beete anzulegen, zu pflanzen, zu pflegen und zu ernten. Wir sind si­cher, dass unser Projekt unseren Lebensraum und viele soziale Strukturen positiv beein­flusst. Das Miteinander erhält eine besondere Bedeutung. Für die Erstellung und Erhaltung des Lehrgartens sind umfangreiche Freiwilligeneinsätze erforderlich, daher ist unser Pro­jekt außerdem ein gutes Beispiel für ehrenamtliches Engagement.

 

Was passiert mit dem Geld bei erfolgreicher Finanzierung?

Wir haben mit unserem Projekt überzeugt und erhalten eine LEADER-Förderung über den LAG Steinfurter Land e.V. in Höhe von 65 %. Dazu muss aber der Nachweis erbracht wer­den, dass die fehlenden 35 % der Kosten z. B. über Eigenleistungen und Spendengelder erzielt werden. Freundlicherweise übernimmt die Stadt Hörstel davon 10 %. Die restlichen 25 % belaufen sich auf etwa 25.000 EUR. Das heißt, jeder Euro ist wichtig und jeder EUR, den Sie spenden, bringt uns 3 EUR aus der LEADER-Förderung. Die Geldeinnahmen wer­den ausnahmslos für die Erstellung des Lehrgartens eingesetzt.

Wer steht hinter dem Projekt?

Heimatverein Riesenbeck - Arbeitskreis Denkmal-, Natur- und Landschaftspflege
Ansprechpartner:
Stephan Beermann - Tel. 0151 28346805
Maria und Klaus Lustig - Tel. 05454 7576

Eduard Runde - Tel. 0151 19684231 

 

www.wiesen-wunder.de

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„Insekten retten - Artenschwund stoppen“

NRW-Naturschutzverbände starten Volksinitiative

Düsseldorf - Mit einer Aktion vor dem Landtag in Düsseldorf haben die drei großen NRW-Naturschutzverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) und Naturschutzbund Deutschland (NABU) heute den Startschuss für die landesweite Volksinitiative Artenvielfalt gegeben. Unter dem Motto „Insekten retten – Artenschwund stoppen“ sollen in den nächsten Monaten mindestens 66.000 Unterschriften gesammelt werden. Dann muss sich der NRW-Landtag mit der Volksinitiative beschäftigen. In acht zentralen Handlungsfeldern fordern die Naturschützer einen deutlichen Politikwechsel.

 

„Wir wollen mit der Volksinitiative ein eindeutiges Signal für mehr Artenvielfalt auf dem Land und in unseren Städten geben“, sagte die NABU-Landesvorsitzende Dr. Heide Naderer zum Auftakt. „Dabei appellieren wir an alle Bürgerinnen und Bürger, sich mit ihrer Unterschrift für ein lebenswertes Nordrhein-Westfalen einzusetzen und so ein deutliches Signal für notwendige Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt an die Landesregierung zu senden.“

 

Ursprünglich sollte die Volksinitiative bereits im April starten. Corona-bedingt hatten die Verbände den Start verschoben. „Inzwischen sind 45 Prozent der Arten in NRW bedroht. Der dramatische Rückgang vieler Insekten-, Vogel- und Pflanzenarten duldet keinen Aufschub mehr“, so Naderer. „Wir gehen trotz Corona jetzt bewusst raus auf die Straßen und Marktplätze um Unterschriften zu sammeln. Dabei werden wir alle Hygieneregeln beachten.“

 

Konkret fordern die Verbände einen Stopp des Flächenfraßes, mehr Waldflächen ohne Nutzung, die Ausweitung des Biotopverbundes und die Ausweisung eines Nationalparks Senne. Auch müssten der ökologische Landbau deutlich ausgeweitet, ein Verbot chemisch-synthetischer Pestizide in Naturschutzgebieten durchgesetzt sowie Gewässer und Auen wirksam geschützt werden.

 

„In allen diesen Politikfeldern sehen wir Stillstand oder Rückschritte“, kritisierte der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht. „Wir können nicht erkennen, dass die Landesregierung gewillt ist, dem dramatischen Verlust an biologischer Vielfalt konsequent zu begegnen.“ Vereinzelte Förderprogramme ersetzten keine Strategie, und ansonsten werde dem Credo, die Wirtschaft zu ‚entfesseln‘, alles untergeordnet. „Damit zerstört die Landesregierung die natürlichen Lebensgrundlagen unserer Kinder und Enkel.“

 

Der Natur- und Artenschutz müsse aber nicht nur auf dem Land, sondern auch in der Stadt gestärkt werden. Die Landesregierung sei gefordert, dafür den ordnungsrechtlichen Rahmen zu setzen. Die Verbände fordern so zum Beispiel klare landesrechtliche Vorgaben etwa zur Eindämmung der Lichtverschmutzung und ein Verbot so genannter Schottergärten. Umgesetzt werden müssten die Maßnahmen dann allerdings in den Städten und Gemeinden.

 

„Mit der Volksinitiative Artenvielfalt wollen wir uns bewusst im Kommunalwahlkampf bemerkbar machen“, sagte der LNU-Landesvorsitzende Mark vom Hofe. „Auch vor Ort muss sich die Politik daran messen lassen, was sie für lebenswerte Städte und Gemeinden tut. Hier geht der Artenschutz Hand in Hand mit dem Klimaschutz. Denn mit mehr Natur in der Stadt können wir auch wirksam dem Klimawandel begegnen.“

 

Um die Forderungen der Volksinitiative Artenvielfalt NRW zum Thema im Landtag zu machen müssen mindestens 0,5 Prozent der Stimmberechtigten (ab 18 Jahren) in Nordrhein-Westfalen unterschreiben. Gültig sind nur manuelle Unterschriften auf dem offiziellen Unterschriftenbogen. Das Stimmrecht aller Unterzeichnenden müssen sich die Initiatoren der Volksinitiative von der jeweiligen Gemeinde der Hauptwohnung bestätigen lassen.

 

Mehr Informationen: www.artenvielfalt-nrw.de. Dort finden Sie alle Forderungen, die Unterschriftenbögen und weiteres Kampagnenmaterial.

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Offener Brief an BM Vennemeyer

Naturschutz für die Ems


48565 Steinfurt, 25. Juni 2020



Einladung zu einem Gesprächstermin zum Thema „Beach“

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Vennemeyer,


das von Ihnen verfasste Schreiben und die Einladung zu einem gemeinsamen Gespräch haben uns erreicht. Ich antworte Ihnen im Namen und Auftrag der drei im Kreis Steinfurt anerkannten Naturschutzverbände BUND, ANTL und des NABU. Es ist legitim, dass Sie sich für das Format Greven an die Ems einsetzen, leider jedoch an einem falschen Standort.
Bedauerlicherweise lassen die Entwicklungen der vergangenen Wochen und Monate erkennen, dass wir uns hinsichtlich des von Ihnen geforderten Erhalts des Veranstaltungsgeländes an der Ems nicht annähern können. Wir haben bisher weder Gespräche mit Ihnen oder Ihrem Haus in dieser Angelegenheit geführt, noch befinden wir uns auf einem guten Weg, wie in der Presse behauptet. Das Verwaltungshandeln Ihres Hauses in der Vergangenheit, das damit verbundene Procedere sowie das späte Einreichen des Befreiungsantrags erst am Tag der ersten Sitzung des Naturschutzbeirates in diesem Jahr, sind nicht als vertrauensbildende Maßnahmen geeignet.


Die Naturschutzverbände werden das Natur- und Artenschutzrecht nicht zur Disposition stellen. Mit erheblichem Einsatz von Finanzmitteln aus den Fördertöpfen des Naturschutzes und Geldern aus dem Fond zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist in Greven neben dem Hochwasserschutz eine naturschutzfachliche Optimierung der Ems angestrebt worden. Eine Partymeile innerhalb des Schutzgebietes ist damit nicht zu vereinbaren. Festplätze und Veranstaltungsorte für mehrere tausend Menschen gehören nicht in sensible Lebensräume. An Ihrer gegenteiligen rechtswidrigen Auffassung haben Sie leider bisher festgehalten. Mit der von Ihnen nach wie vor angestrebten Nutzung ist den Veranstaltungsbesuchern kein Verständnis für die Bedeutung dieses Lebensraumes an der Ems und auch nicht für die Belange des Naturschutzes zu vermitteln. Wir halten diese Argumente für vorgeschoben.
 Die Folge der langjährigen widerrechtlichen Nutzung der Emsaue ist eine nachhaltige Verschlechterung des Gebietszustandes. Diese wird in Ihrem Antrag vom Februar 2020 nicht bestritten, sondern als beabsichtigt zugegeben. Als Leiter einer kommunalen Verwaltung steht es Ihnen jedoch nicht zu, sich über Landes-, Bundes- und Europarecht hinwegzusetzen und in der Emsaue bei Greven eine naturschutzwidrige Nutzung zu etablieren. Das für FFH-Gebiete geltende Verschlechterungsverbot erfordert im Gegenteil zumindest die Wiederherstellung des Status quo ante von vor 2007.

Ein entscheidender Wendepunkt ist Ihre Rücknahme des Antrags vom 18.02.2020 zur Befreiung von den Ge- und Verboten der Naturschutzgebietsverordnung von Ende Mai 2020 - offensichtlich um der Ablehnung durch die Bezirksregierung Münster zuvorzukommen. Augenscheinlich wurden die Öffentlichkeit und auch die Ratsmitglieder über die Rücknahme des Antrags in Unkenntnis gelassen und das Verwaltungshandeln nicht an der neuen Entwicklung ausgerichtet. Daher fordern wir Sie auf, den nicht genehmigten Schankbetrieb im Auenbereich umgehend zu beenden, die Einrichtungen zu entfernen und das Betretungsverbot des Natur- und FFH-Schutzgebietes durchzusetzen. Die bereits im vergangenen Jahr zugesagten Ausschilderungen zur Kennzeichnung des Naturschutzgebietes sind bis heute nicht angebracht. Dies ist umgehend nachzuholen.


Fazit: Die Stadt Greven hat keine rechtsgültige Befreiung für Aktivitäten in der Emsaue für 2020, sie verhält sich jedoch so, als hätte sie eine (siehe Schankbetrieb und anderes). Wir haben 7 Fragen und 7 Antworten zum Thema formuliert, nachzulesen im Anhang zu diesem Schreiben und auf den Internetseiten der Verbände.
Wir sind jedoch nach wie vor, wie bereits in unserer Mail vom 11.6.2020 an Herrn Willenbrink erwähnt, bereit zu Gesprächen über eine naturschutzfachliche Verbesserung der Emsaue im Sinne der FFH-Richtlinie.
Unser Antwortschreiben inkl. der 7 Fragen - 7 Antworten werden wir als offenen Brief auch Presse und Medien zur Verfügung stellen, auf unserer Web-Präsenz veröffentlichen sowie der Kreisver- waltung zusenden. Wir bitten Sie, dieses Schreiben mit Anhang den Ratsmitgliedern der Stadt Greven zur Verfügung zu stellen.


Da wir mit dem Wunsch nach Rechtssicherheit - für deren Herstellung wir uns bereits engagieren - lediglich nur über eine Gemeinsamkeit verfügen, sind wir zu dem Schluss gelangt, dass ein Gespräch mit Ihnen und Ihrer Verwaltung nicht wirklich etwas verändern kann. Vor diesem Hintergrund können wir Ihrer Bitte um einen Gesprächstermin bis auf die o. g. Ausnahme nicht entsprechen.


Mit freundlichen Grüßen

Gisbert Lütke, Geschäftsführer Naturschutzbund Deutschland Kreisverband Steinfurt e. V.

in Namen der ANTL, des BUND und des NABU

 

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7 Fragen - 7 Antworten rund um "Greven an die Ems"

Die Berichte über die Aktivitäten sowie Ankündigungen der Beach-Betreiber in der Emsaue Greven geben uns Anlass für eine schriftliche Reaktion. Mittlerweile müsste jedem in Greven bekannt sein: Die Emsaue bei Greven ist in ihrer Gesamtheit Schutzgebiet von europäischem Rang. Zumindest die Verwaltung der Stadt und auch des Kreises, eigentlich auch die entsprechenden Politiker müssten um die Bedeutung eines FFH-Gebietes wissen und sich ihrer Verantwortung für ein solches Schutzgebiet bewusst sein, d. h., schnellstens die lt. Gesetz erforderliche Verbesserung des Zustandes in die Wege leiten.
 
Sieben Fragen und sieben Antworten erläutern das Anliegen der Naturschutzverbände ANTL, BUND und NABU:

 

 

1. Frage: Warum ist der Bereich am „Beach“ überhaupt schützenswert?

Er ist Teil eines durchgehenden Biotopverbundkorridors und genießt als Naturschutzgebiet den höchsten nationalen Schutz und als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) den höchsten europäischen Schutz. Zu den Schutzzielen gehören der Erhalt und die Wiederherstellung einer Sandfluss-Auenlandschaft des Flachlandes mit ihrer typischen Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Vielfalt an Lebensraumtypen. Es gilt ein Verschlechterungsverbot seit dem Zeitpunkt der FFH-Meldung. Vielmehr sind mit dem FFH-Status verpflichtend Entwicklungsziele zu naturschutzfachlich wertvolleren Zuständen vorgegeben.

 

2. Frage: Hat die Stadt Greven – wie behauptet - mit den Naturschutzverbänden gesprochen?

Tatsächlich hat sie im Dezember des Jahres 2019 den NABU bezüglich der geplanten Veranstaltungen „Greven an die Ems 2020“ um einen Gesprächstermin gebeten. Wegen der Terminfülle vor den Weihnachtstagen sollte diese Anfrage im Frühjahr 2020 von der Stadt Greven wiederholt werden, um gemeinsam mit den Naturschutzverbänden BUND und ANTL einen Termin zu finden. Ohne einen neuen Gesprächstermin zu vereinbaren hat die Stadt Greven dann am 18.02.2020 bei der Unteren Naturschutzbehörde den Antrag auf die Befreiung gem. § 67 BNatschG von den Verboten des Landschaftsplanes für das Naturschutz- und FFH-Gebiet „Emsaue“ gestellt.

 

3. Frage: Hatte der Naturschutzbeirat die Möglichkeit zum Meinungsaustausch?

Nein, denn die Stadt Greven stellte den Antrag exakt am ersten Sitzungstag des Naturschutzbeirats in 2020, sodass er in der Sitzung nicht vorlag und behandelt werden konnte. Der Kreis Steinfurt lud "aufgrund der Eilbedürftigkeit" zu einer Sondersitzung des Naturschutzbeirates am 16.03.2020, die wegen der Coronavirus-Krise kurzfristig abgesagt werden musste.  Der Vorsitzende des Naturschutzbeirats reichte daraufhin in einer Eilentscheidung seine Ablehnung beim Kreis Steinfurt ein. Gemäß Landesnaturschutzgesetz NRW musste der Fall nun dem Kreisausschuss vorgelegt werden.

 

4. Frage: Auf welcher Grundlage lehnen alle drei im Kreis Steinfurt anhörungsberechtigten Naturschutzverbände den Antrag der Stadt Greven ab?

Naturschutz-/ FFH-Gebiete sind Bereiche, die aufgrund von landesweiter, regionaler und / oder lokaler Expertise ausgewiesen wurden, weil sie wichtige und unersetzbare Funktionen im Naturhaushalt erfüllen. Sie dürfen nicht durch naturschutzfremde Vorhaben wie Bauwerke, Großveranstaltungen und die damit zwangsläufig verbundenen Einschränkungen entwertet werden. Der massive Rückgang an Insekten, Wiesenvögeln und vielen anderen Arten macht deutlich, wie wichtig störungsarme Rückzugsräume und Verbundkorridore für die Erhaltung der Biodiversität sind.

Aus Sicht der Naturschutzverbände ist durch das Projekt „Greven an die Ems“ mittlerweile eine Situation entstanden, die den Schutzzielen des Gebietes diametral entgegensteht. Diese Auffassung wird - das lassen die Antragsunterlagen erkennen - auch von der Stadt Greven geteilt. Nahezu grotesk wirkt es, wenn die Flächen eines Schutzgebietes zunächst erheblich entwertet werden und dies dann anschließend als Begründung für eine weiterhin naturschutzschädliche Nutzung herangezogen werden soll. Vielmehr müsste der Status quo ante von vor 2007 wiederhergestellt werden.
 

5. Frage: Wie entschied der Kreisausschuss?  

 

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Ferienspaß im NABU-Lehmdorf

Anmeldung ab sofort möglich!

Für alle Schulkinder ab 6 Jahren bieten Monika Hölscher und Ruth Schroer ein spannendes Ferienaktionsprogramm im NABU-Lehmdorf an. "Kreativ gestalten mit Farben aus der Natur" (8./9. Juli) und "In der Welt der kleinen Krabbeltiere" (22./23. Juli) lauten die Mottos. Die beiden Aktionen finden jeweils in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Kosten 7,- Euro inklusive Materialien und Mittagsverpflegung (selbstgebackene Pizza und Brötchen aus dem Lehmofen) für zwei Tage.

Aktion 1: Kreativ gestalten mit Farben aus der Natur. Ihr könnt mit uns Naturfarben herstellen, mit Farben experimentieren, knorrige Hölzer in bunte Fabelwesen verwandeln oder Straßenmalkreide herstellen.

Aktion 2: In der Welt der kleinen Krabbeltiere. Ameisen gehören zu den stärksten Tieren der Welt, Grashüpfer hören mit ihren Knien. Wo die Krabbler zu finden sind, was sie für Großartiges leisten und wie man ihnen helfen kann, könnt ihr in Spielen, Forscher- und Bastelaktionen selbst erleben.

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Scheinbar einsam, aber nicht verlassen

Aus dem Nest gefallene Jungvögel nicht aufnehmen

Zurzeit tschirpt und piept es in Nistkästen, Hecken und Gebüschen besonders laut. Der fast flügge Vogelnachwuchs bettelt vehement um Futter und zahlreiche Vogelkinder verlassen bereits das Nest. Der NABU Nordrhein-Westfalen appelliert deshalb an die Bevölkerung, vermeintlich hilflose Vogelkinder auf jeden Fall in der freien Natur zu belassen. Nur ganz selten handele es sich bei gefundenen Jungvögeln am Boden um verlassene, verletzte oder geschwächte Tiere, die Hilfe benötigen.

Einige Vogelarten – beispielsweise Amseln oder Kohlmeisen – verlassen die drangvolle Enge des Nestes bereits, bevor sie fliegen können. Wer etwas Geduld aufbringt und die unbeholfenen Jungvögel beobachtet, kann meist feststellen, dass sie weiterhin von ihren Eltern betreut und gefüttert werden. Damit sie nicht verloren gehen, lassen die Jungvögel fast unablässig so genannte 'Standortlaute' hören. In diesem Stadium fallen sie deshalb nicht selten natürlichen Feinden zum Opfer.

Bei Gefahr durch Katzen oder an vielbefahrenen Straßen, sollte man jedoch eingreifen, die Jungtiere wegtragen und an einem geschützten Ort, aber nicht zu weit vom Fundort entfernt, wieder absetzen. Noch nackte Jungvögel sollten möglichst vorsichtig ins Nest zurückgesetzt werden. Vögel stören sich im Gegensatz zu manchen Säugetieren nicht am menschlichen Geruch. Jungvögel werden daher auch nach dem Umsetzen wieder von den Alttieren angenommen und versorgt.

Doch was kann man tun, wenn ein Jungvogel tatsächlich verletzt, krank oder verlassen ist?

Junge Rabenkrähe

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NABU Kreisverband auf dem Weg zum 3000. Mitglied

„Artenschutz, Naturschutz, Klimaschutz...

.... Dieser Dreiklang prägt seit Jahren den Weg des NABU-Kreisverbandes Steinfurt zum 3000. Mitglied“. Das sagte die im letzten Jahr zur neuen Vorsitzenden gewählten Kerstin Panhoff.

Bild mit den Aktivisten im Lehmdorf. Namen von links nach rechts: Kerstin Panhoff, Darius Linnemann, Joshua Daniel Pfeiffer, Emma Louisa Lambregts, Timon Matthis Gummrich, Julian Ropers, Gabriel Salwey, Valerie Chevalier, Thomas Kammerer

Der Anlass war der Start der Mitgliederwerbekampagne am 18. Februar u.a. mit Hausbesuchen zunächst bis zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am 23. April 2020.

Am vergangenen Montag  stellten sich die jungen NABU-Mitglieder, die ehrenamtlich als  Werberinnen und Werber aktiv bei der Kampagne mitmachen werden, in der Vorstandssitzung im NABU-Lehmdorf vor. Vorher hatte der Geschäftsführer Gisbert Lütke die Aktivisten mit der Arbeit und den verschiedenen Projekten des NABU-Kreisverbandes und der verschiedenen Ortsgruppen vertraut gemacht. Das Vorstandsmitglied Dr. Reinhold Hemker lud die Mitglieder der Werbegruppe auch gleich zum Treffen der Aktionsgruppe „Elte summt“ am 20.02.2020 ein, bei der NABU-Mitglieder verschiedene Aktionen für Blühwiesen, Gärtengestaltung, Pflege von Biotopen und naturkundliche Führungen planen. K. Panhoff dankte den Aktivisten für ihren geplanten Einsatz und wünschte viel Erfolg. „Wir hoffen, dass wir bei der Jahreshauptversammlung das 3000. Mitglied begrüßen können.“

 

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