LaGa 2029? Gerne, aber außerhalb der Naturschutzgebiete

Wir veröffentlichen hier die gemeinsame Stellungnahme von NABU und BUND, die wir aus Sorge um den Erhalt der NSG- und FFH-Gebiete Bagno und Buchenberg an die relevanten Empfänger gesendet haben.

Vorab bleibt festzuhalten:

  1. Eine frühzeitige Einbindung von amtlichem und ehrenamtlichem Naturschutz hat es nicht gegeben.
  2. Die im Bewerbungsprozess vorgesehene Machbarkeitsstudie konnte uns nicht rechtzeitig zugestellt werden.
  3. Die Bewerbungsunterlagen enthalten so viele konkrete Berechnungen, Studien etc. (vgl. https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2022/11/landesgartenschauen_2026_2029_ausschreibung-Kopie.pdf), dass es nicht plausibel ist, wenn Projekte nach Bewerbungsschluss angeblich „weiter zu konkretisieren“ sein sollen.
     
  4. Der Ausschreibungs-Anlage „Ökologische Kriterien für Landesgartenscheun in NRW“  (vgl. https://www.mlv.nrw.de/wp-content/uploads/2022/11/landesgartenschauen_oekologische_kriterien-Kopie.pdf) ist zu entnehmen, dass selbst „Flächen mit einem hohen Anteil naturnaher Biotope nur mit rechtzeitiger Beteiligung und enger Einbindung der zuständigen Naturschutzbehörde und der örtlichen Natur- und Umweltverbände“ einzubeziehen sind. Auch wenn FFH- und NSG-Gebiete aufgrund ihres höherwertigen Schutzstatus von vornherein Tabu-Flächen sind, bringen wir uns mit unserer Stellungnahme nunmehr eigeninitiativ ein.
     

         Zum Schutz der Natur – nicht gegen eine LaGa generell.

 

Betr.: Bewerbung der Stadt Steinfurt als Ausrichter der LAGA 2029

 

Sehr geehrte Frau Ministerin Scharrenbach,

sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf die dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW am 01. März d. J. überreichten Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2029 durch die Vertreter der Stadt Steinfurt mit dem Ortsteil Borghorst, wenden wir uns heute unmittelbar auch an Sie.

Die Natur ist weitgehend in einem schlechten Zustand. Die Naturkrise - der Verlust der biologischen Vielfalt - schreitet ungebremst voran. Unseren Schutzgebieten kommt deshalb eine herausragende Rolle zu, weil diese Flächen, Arten und/oder Lebensräume wirksam schützen sollten. Die Realität ist jedoch eine andere. Immer mehr Arten und viele Lebensräume sind in einem schlechten Zustand - auch in den Schutzgebieten - oder verschwinden aus unseren Landschaften.

Für Unverständnis sorgen deshalb die mittlerweile konkreten Überlegungen, 2029 u. a. in einem FloraFauna-Habitat (FFH) und einem Naturschutzgebiet (NSG), zwischen den Ortsteilen Burgsteinfurt und Borghorst gelegen, eine Landesgartenschau auszurichten. Für eine derartige Demonstrations- und Leistungsschau des nordrhein-westfälischen Gartenbaus sollten in den Ortsteilen geeignetere Standorte entwickelt werden. Der Runderlass „Öffentliche Ausschreibung für die Landesgartenschauen 2026 und 2029 in NordrheinWestfalen“ - II-2 - 2302.2.1 vom 28. Februar 2019 macht den Bewerbern für die Durchführung einer Landesgartenschau sehr konkrete Vorgaben.

Primär wird den Ausschreibungsunterlagen folgend das Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung, namentlich die Verbesserung der Lebens- und Umweltqualität in den Städten und Gemeinden unseres Landes, und die Reduzierung von Umweltbelastungen wie Hitze, Lärm oder Staub sowie die Schaffung barrierefreier Orte der Begegnung für Jung und Alt sowie des kulturellen und sportlichen Austausches verfolgt. Gepaart mit diesen Zielsetzungen, bestehen gegen die Gestaltung einer LAGA außerhalb der Schutzgebiete und innerhalb der genannten Städte keine Bedenken.

Ergänzend zu dem o. g. Runderlass sind durch den Bewerber auch die „Ökologischen Kriterien für Landesgartenschauen in NRW“ zu beachten. Wie Sie den Ihnen vorliegenden Bewerbungsunterlagen für die LAGA 2029 unschwer entnehmen können, wird aber durch die Bewerber aus Steinfurt u. a. das Ziel verfolgt, dass FFH sowie weite Teile des NSG BAGNO zur Hauptverbindungsachse für die o. g. Großveranstaltung zu entwickeln. Die von den Bewerbern angestrebte Einbindung der Grünverbindung zwischen den Ortsteilen Burgsteinfurt und Borghorst ist weder mit den festgesetzten Schutzzielen einer ungestörten Entwicklung von Lebensräumen und ihren Arten im FFH/ NSG BAGNO noch mit den unter 4.1 des o. g. Erlasses „Allgemeinen Vorgaben für die Öffentliche Ausschreibung“ vereinbar. Mit den erhofften mehr als 700.000 Besuchern werden die Zielsetzungen der festgelegten Raumordnung an dieser Stelle deutlich verfehlt!

Dem § 23 Abs. 2 BNatSchG folgend, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit nur insoweit zugänglich gemacht werden, wie es der Schutzzweck erlaubt. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein festgesetztes Europäisches Schutzgebiet, FFH, dessen Schutzzweck nicht annähernd mit den Zielsetzungen einer Landesgartenschau in Einklang zu bringen ist. Da es sich bei dem angedachten Veranstaltungsort im FFH/ NSG BAGNO um einen hochsensiblen Lebensraum mit mehreren besonders zu schützenden Anhang I-IV Arten handelt, würden die Veranstaltungsanforderungen - wie in der Bewerbung dargestellt - zahlreiche Verbote verletzen, die in der Naturschutzgebietsverordnung zum Schutz des Gebietes festgesetzt sind.

Damit ist das Ausstellungskonzept, soweit es die Schutzgebiete betrifft, naturschutzrechtlich äußerst problematisch. Beispielsweise wird es der geplante Veranstaltungszeitraum von April bis Oktober nicht ermöglichen, die behauptete Rücksichtnahme auf geschützte Brutvogelarten und Fledermäuse zu üben. Die damit verbundenen Auswirkungen sind in einem FFH/ NSG nicht hinnehmbar. Die in dem Bewerbungsschreiben aufgeführte Option, die Besucher im FFH/ NSG streckenweise mit Folientunneln innerhalb der Brutzeiten unkenntlich für die Tiere/ Vögel zu machen, offenbart das Dilemma der Bewerber aus Steinfurt und degradiert die Schutzziele. Mops- und Bechsteinfledermäuse würden neben 11 weiteren bedrohten Arten als eine gefährdete Kulisse für eine Landesgartenschau dienen.

Des Weiteren bleibt das hohe Schutzbedürfnis eines hier langjährig vorkommenden und reproduzierenden Brutpaares des Uhus in den Bewerbungsunterlagen gänzlich ohne Berücksichtigung. Von den Veranstaltungsplanern wurde auch der Schutz der Restvorkommen des Feuersalamanders und weiterer amphibisch lebender Arten im FFH/ NSG BAGNO sowie die damit verbundenen Hygieneerfordernisse nicht thematisiert. Zur Verhinderung der Übertragung von Krankheitserregern v. a. Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal), Batrachochytrium dendrobatidis (Bd), Ranavirus zwischen den Amphibienpopulationen sind umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Wir gehen davon aus, dass sich mehrere hunderttausend Besucher, aus einem weiten Einzugsbereich kommend einschließlich der mitgeführten Hunde, zur Verhinderung der Übertragung der Salamanderpest vor Betreten des FFH/ NSG BAGNO nicht die Schuhe bzw. Pfoten desinfizieren werden. Die leichtfertige Gefährdung bedrohter Arten in streng geschützten Lebensräumen ist aus unserer Sicht rechtlich nur schwer vermittelbar. Bereits der übliche aber bei weitem geringere Besucherverkehr kann schon eine Gefährdung der genannten Arten bedeuten. Siehe auch unter: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/natur/hygieneprotokoll/Hygieneprotokoll.pdf

Ob dem Bewerber/Planer die Sachlage bekannt ist, vermögen wir nicht einzuschätzen. Da auch in anderen Bereichen nicht die zu wünschende Sorgfalt nachgewiesen werden konnte, gehen wir davon aus, dass auch der Amphibienschutz bei der Bewerbung nicht die erforderliche Bedeutung erlangt hat. Den Bewerbungsunterlagen ist nichts Dahingehendes zu entnehmen. Hochsensible und bereits jetzt überforderte Lebensräume von seltensten Arten dürfen kein Ort für Großveranstaltungen der in Rede stehenden Art werden! Da dem Träger freigestellt wird, das Gelände der Landesgartenschau zur Erzielung von Einnahmen zu bewirtschaften, dürfte im Durchführungsfall eine großräumige Einzäunung der Schutzgebiete als Veranstaltungsgelände zu erwarten sein. Mit einer Einzäunung würde das FFF/ NSG mindesten für den Durchführungszeitraum als Biotopverbund von landes- und europaweiter Bedeutung seinen Status für das Verbundsystem verlieren. Dadurch würden Schutzziel und Schutzzweck konterkariert.

Da wir als Naturschutzverband bereits in der Vergangenheit nicht erkennen konnten, dass den Schutzzielen im FFH/ NSG BAGNO die erforderliche Bedeutung beigemessen wird, haben wir uns nach dem widerrechtlichen Fällen von Höhlenbäumen und als Verkehrssicherungsmaßnahmen kaschierten Eingriffen in das genannte Schutzgebiet zu einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren entschlossen. Dies ist noch anhängig bei dem Verwaltungsgericht Münster, NABU Naturschutzbund Deutschland Landesverband NRW ./. Kreis Steinfurt Az: 7 K 902/21 2021N50 08.07.2021. Da die Kreisverwaltung Steinfurt auch im Hinblick auf die LAGA 2029 Genehmigungsbehörde für die Durchführung einer Großveranstaltung in einem FFH/ NSG sein wird, prüfen wir aktuell die Möglichkeit einer Klageerweiterung.

Bei einer - wie in den Bewerbungskriterien geforderten - engen Einbindung der örtlichen Natur- und Umweltverbände, gerade bei einem hohen Anteil naturnaher Biotope für die Durchführung der LAGA 2029, hätte für uns die Möglichkeit bestanden, unsere Bedenken zeitgerecht und im Interesse konsensfähiger Lösungen vorzutragen. Wir wurden auf eigene Nachfrage allerdings erst zu einem Zeitpunkt hinzugezogen, als die Drucklegung für den Bewerbungskatalog bereits erfolgt war.

Als ein nach § 63 BNatSchG anerkannter Naturschutzverband entsenden wir gem. § 70 LNatSchG NRW Vertreter in den Naturschutzbeirat des Kreises Steinfurt. Dieser ist - gesetzlich geregelt - bei den Befreiungen rechtzeitig von den Ge- und Verboten eines Naturschutzgebietes zu beteiligen. Die von den Planern, der Stadt Steinfurt und der Kreisverwaltung Steinfurt als Genehmigungsbehörde geübte Vorgehensweise hat zur Folge, dass die gesetzlich geregelten Beteiligungsrechte des Naturschutzes unterlaufen wurden.

Wir nehmen das mit Bedauern, aber auch mit der Bereitschaft, dem entgegenzuwirken, zur Kenntnis. Unsere begründete Forderung besteht darin, das Flora-Fauna-Habitat „Bagno mit Steinfurter Aa“ (DE3810-302) und das Naturschutzgebiet „Bagno – Buchenberg ST-094“ von den Planungen zur Durchführung einer Landesgartenschau freizustellen. Im Rahmen des Bewertungsbesuches durch die Bewertungskommission oder einer von Ihnen gewünschten Gelegenheit stehen wir für ein erläuterndes Gespräch gerne zur Verfügung.

 

Einladung zur JHV am 25.04.2024

JHV des NABU Kreisverbandes Steinfurt

am 25.04.2024 um 19:30 Uhr im Bürgerhof Walshagenpark,

48431 Rheine, Lingener Damm 137

Tagesordnung

1.1 Eröffnung und Grußworte

1.2  Ehrungen

1.3 Sitzungsordnung

1.4  Ergänzung / Feststellung der Tagungsordnung / Feststellung der zeitgerechten Ladung

1.5 Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 27. April 2023

     

 

2.0 Bildungseinrichtung für Nachhaltige Entwicklung (BNE):

2.1 Tätigkeitsbericht von Ruth Schröer

 

3.0 Rechenschaftsbericht des Vorstandes für das Jahr 2023

3.1 Rechenschaftsbericht der Kreisverbandsvorsitzenden

3.2 Rechenschaftsbericht des komm. Geschäftsführers

3.3 Rechenschaftsbericht der Schatzmeisterin

3.4 Bericht der Kassenprüfer

3.5 Aussprache zu den Rechenschaftsberichten 2023

 

4.0 Wahlen    

4.1 Wahl einer Wahlleiterin / eines Wahlleiters

4.2 Entlastung des Vorstandes

4.3 Wahl eines neuen Kassenprüfers / einer Kassenprüferin

4.4 Neuwahl im Vorstand:     Geschäftsführer/-in

4.5 Neuwahl im Vorstand:    1. Vorsitzende/-r

4.6 Neuwahl im Vorstand:     Geschäftsstellenleitung

4.7 Neuwahl im Vorstand      Schatzmeister/in

4.8 Neuwahl im Vorstand:     Schriftführer/-in

4.9 Neuwahl im Vorstand:     Jugendreferent/-in

4.10 Neuwahl der Beisitzer/-innen

4.11 Neuwahl/Bestätigung:    Artenschutzbeauftragte

4.12 Wahlen für den Verbandsausschuss

- Ortsverband Emsdetten

4.13 Wahl der Delegierten für die Landesvertreterversammlung NABU NRW

 

 5. Satzungsänderung

Satzung alt

Satzung neu

§ 10 Mitgliederversammlung

 

(5) Die Einberufung einer ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) und die Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgt im NABU-Magazin „Naturzeit im Münsterland“. Außerdem ist der Termin möglichst in der Tageszeitung – auf der Kreisseite Steinfurt – bekannt zu geben.

§ 10 Mitgliederversammlung

 

(5) Die Einberufung einer ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) und die Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen auf der Homepage. Außerdem ist der Termin in der Tageszeitung - auf der Kreisseite Steinfurt- und in den sozialen Medien mit Verweis auf die Homepage bekannt zu geben.

Termin und Tagesordnung können zusätzlich in dem Magazin „Naturzeit im Münsterland“ bekannt gegeben werden.

6. Verschiedenes

 

Kerstin Panhoff

1. Vorsitzende

Freiwilliges ökologisches Jahr beim NABU

Aktiv werden für den Natur- und Artenschutz

Zum 01.08.2024 suchen wir Naturliebhaberinnen und Naturliebhaber. 

Du bist gerne draußen in der Natur und wolltest dich schon immer für den Umwelt- und Artenschutz engagieren?

Dann ist das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) beim NABU Kreisverband Steinfurt genau das Richtige.

Wir bearbeiten z. B. Pflegeflächen, auf denen oft Rinder und Schafe als vierbeinige Landschaftspfleger entlastende „Pflegearbeiten“ leisten. Unterschiedlichste Aufgabenstellungen an verschiedenen Einsatzorten gestalten die Arbeitstage abwechslungs- und sicher auch lehrreich. Dazu zählen der Bau von Zäunen, das Anlegen von Blänken, Teichen und Tümpeln, das Mähen von Feuchtwiesen und Trockenrasen, das Pflanzen von Obstbäumen auf Streuobstflächen, die Optimierung von Moorlandschaften und Orchideenflächen sowie die Pflege von Heideflächen.

Zudem helfen die FÖJ-ler bei den unterschiedlichsten Aufgaben in unserem Lernstandort, dem NABU-Lehmdorf in Borghorst. Dazu kann je nach Interesse die Unterstützung bei der Kinder- und Jugendarbeit gehören. Wer eher journalistische Ambitionen hat, kann bei der Entstehung unseres NABU-Magazins „NATURZEIT im Münsterland“ dabei sein oder sich aktiv - beispielsweise durch eigene Artikel - in die Redaktionsarbeit einbringen.

Darüber hinaus bieten die zahlreichen NABU-Gruppen des Kreises Steinfurt immer wieder interessante Aktionen, Exkursionen oder Mitmach-Angebote, die die FÖJ-ler mitgestalten können. Lehrreiche Einblicke speziell in die Themen „Schwalben“, „Fledermäuse“, „Schmetterlinge“ und „Eulen“ bieten die Auszeichnungen von Privatgärten im gesamten Kreisgebiet, bei denen die FÖJ-ler gern gesehene Gäste sind.  

Bewerbungen/Anfragen bitte an

geschaeftsstelle@nabu-kv-steinfurt.de

oder Ursula Baumgart

Telefon: 02552 - 978262

Hallo,

ich heiße Marvin Herding, werde im März 21 Jahre alt und wohne in Nordwalde.

Seit dem 01.08.2022 führe ich im NABU Kreisverband Steinfurt eine Praktikantenstelle aus und zum 01.12.2023 habe ich das Amt des kommissarischen Geschäftsführers übernommen. 

In den vergangenen nunmehr fast 1,5 Jahren habe ich mich von der Pike auf in zahlreiche Aufgaben rund um den Tätigkeitsbereich eines Geschäftsführers eingearbeitet und konnte dabei auf die intensive Begleitung durch unseren Vorarbeiter Michael Lohmeyer, den bisherigen Geschäftsführer Gisbert Lütke sowie den Vorstand setzen. 

Dazu zählen:   

Der praktische Naturschutz

  • Exkursionen in den NSG
  • Durchführung von Pflege- und Optimierungsmaßnahmen
  • Arbeit mit Klein- und Großgerät (Treckern) 
  • Anschaffung von Maschinen und Verschleißmaterial
  • Flächen- und Herden-Management
  • Tierhaltung (das Seminar für den Sachkundenachweis werde ich im Februar 2024 besuchen)
  • Kalkulation und Anlegen des Vorrats an Winterfutter

Die Verbandsarbeit

  • Teilnahme an den Vorstands- und Verbandsausschuss-Sitzungen seit August 2023
  • Aktive Teilnahme an der Evaluation „Extensive Weidetierhaltung im NABU-Kreisverband Steinfurt“ durch den NABU NRW unter der Leitung der NABU-NRW-Vorsitzenden Dr. Heide Naderer 
  • Abstimmung und Begleitung der Mitgliederwerbung

Die Kaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten

  • Angebotskalkulation, Annahme von Ausschreibungen 
  • Instandhaltungsaufträge, Kalkulationen
  • Vertragsabschlüsse (Arbeits-, Pachtverträge)
  • Prüfung sowie Erstellung von Rechnungen
  • Bereitstellung der Fixkosten
  • (Prämien, Anträge und Ausschreibung werden erst im April/Mai ausgearbeitet) 
  • Einarbeitung in die Vorgaben der Abgabenordnung (AO) zum Erhalt der Gemeinnützigkeit

 

Die Arbeitskoordination (Sicherung der vertragskonformen Durchführung) bzgl. 

  • Kreis-Aufträge
  • Aufträge für Straßen NRW 
  • Vertragsnaturschutz und
  • Mitarbeiter-Führung

 

In den kommenden Monaten stehen weitere Anforderungen an, wie beispielsweise 

  • die Bilanzierung des Vereinsvermögens/Jahresabschluss 
  • die Kassenprüfung Anfang Februar
  • und im April die Anträge auf die Flächenprämien 

Warum ich tue, was ich tue?

Ich betreibe gerne Naturschutz im Kreis Steinfurt!

NABU ohne Nachwuchssorgen

Gisbert Lütke übergibt Amt des Geschäftsführers an Marvin Herding

„Künftig ein bisschen ruhiger“ zu werden, das hat sich der langjährige Geschäftsführer Gisbert Lütke für die kommende Zeit vorgenommen. Ende November hat er sein Amt, welches er seit 2014 mit großer fachlicher Expertise und unnachgiebigem Engagement für den NABU Kreisverband Steinfurt ausführte, an Marvin Herding und somit in jüngere Hände übergeben (Porträt folgt).

Diese Langfrist-Planung war den NABU-Mitgliedern schon auf der Jahreshauptversammlung 2022 bekanntgegeben worden und somit konnte die Amtsübergabe durch eine intensive mehrmonatige Einarbeitungszeit optimal vorbereitet werden. Wir sind schon ein bisschen stolz darauf, dass es dem NABU gelungen ist, junge Menschen zu treffen, die sich für den Natur- und Artenschutz einsetzen und bereit sind, Vorstandsämter zu übernehmen. Das ist sicherlich nicht selbstverständlich.     

Jedoch, da sind sich der Vorstand und die Mitglieder sicher, können sie im Bedarfsfalle auch auf Gisberts langjährigen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Zu seiner Erfolgsbilanz zählen insbesondere die Rettung zahlreicher Biotope und wertvoller Lebensräume, die Wiederansiedlung des Uhus im Kreis, die Einrichtung des NABU-Lehmdorfes als zertifizierte BNE-Einrichtung, die Umsetzung des Projektes „Naturschutz mit Biss“, die erfolgreiche Führung mehrerer Klageverfahren und nicht zuletzt die Stärkung der wirtschaftlichen Basis des NABU Kreisverbandes Steinfurt.

Wenn unsere Landesvorsitzende, Frau Dr. Heide Naderer, resümiert: „Du verdienst einen großen und herzlichen Dank für die vielen guten Dinge, die du im KV Steinfurt angestoßen und begleitet hast. Und ich freue mich, dass du auch ohne die GF-Funktion sicherlich bei vielen Aktivitäten des KV weiter eine wichtige Stütze bist und bleibst!“ ist dem nichts mehr hinzuzufügen – außer ein großes DANKE!

 

Kerstin Panhoff

- Vorsitzende -Ein Präsent als Dankeschön!

Weiterlesen …

Es geht um viel mehr als den Steinkauz!

Warum die K53n nicht gebaut werden darf.

In dem am 23.11.2023 in der WN veröffentlichten Artikel "Verbandsklage: Zu nah am Steinkauz" werden aus unserer Sicht die Belange des Natur- und Artenschutzes nachhaltig negiert. Mitnichten geht es nur um den Schutz eines "wenn auch nur auf den ersten Blick komischen Vogels".

Wenn die Autoren vor der Veröffentlichung auch mit uns gesprochen hätten, hätten wir ihnen unsere Motive, gegen den Bau der K 53n aktiv zu werden, erläutert:

Im Untersuchungsgebiet kommen zahlreiche Biotope mit hoher Bedeutung vor. Darunter fallen der Buchenwald, Eichenwald, Einzelbäume, Baumreihen, -gruppen, Altarme des Emsdettener Mühlenbachs, der Emsdettener Mühlenbach selbst, Gehölzstreifen und Ufergehölz sowie Hecken und Wallhecken. Durch das Bauvorhaben ergeben sich hinsichtlich der Lebensraumfunktion erhebliche bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen und Beeinträchtigungen auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt.

Dem o.g. Bericht sind keine Hinweise auf die geschützten Alleen des Alleenkatasters, Flächen des Biotopverbundes gem. § 21 BNatSchG, relevante Habitatstrukturen planungsrelevanter Arten und relevante Habitatstrukturen und Standorte von Rote-Liste-Arten zu entnehmen.

Zudem wird mit dem Bau der K53n die ökologische Vernetzung des Emsdettener Venns beeinträchtigt.

Die BI Westumgebung in Emsdetten und wir als verbandsklageberechtigte Institution benötigen jede nur mögliche Unterstützung, um diese Planungen einer juristischen Überprüfung unterziehen zu können. Es würde uns sehr freuen, wenn sich den -mittlerweile- zahlreichen Unterstützern weitere Naturfreundinnen und Naturfreunde anschließen könnten.

Spendenkonto:
 
NABU Kreisverband Steinfurt e.V.

IBAN: DE 84 4035 0005 0000 8643 55
 

Kennwort: Westumgebung

Weiterlesen …

Abenteuer Blumenwiese - Ohne Krabbler keine Zukunft!

Große Kinderaktion im NABU-Lehmdorf

Sa 19.08.2023 von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr, Treffpunkt NABU-Lehmdorf, Ostendorf 10 in Steinfurt-Borghorst.

Wir treffen uns mit vielen anderen NAJUs aus dem Kreis Steinfurt und erforschen die kleinen Tiere unserer Obstwiese. Geeignet für Kinder von der

1. bis 5. Klasse. Kosten: 1,- Euro

Anmeldung unter Ruth Schroer

NABU-Zentrum@NABU-KV-Steinfurt.de

Weiterlesen …

Krötenretter gesucht!

 
Hilfe bei der Krötenwanderung am Offlumer See
 
Nach dem Erfolg des vergangenen Jahres, wo ca 300 Kröten, Frösche und Molche über die Straße getragen wurden, 
trifft sich der NABU Neuenkirchen /Wettringen am Samstag, 25.2. um 10.00 Uhr an den Trichtertürmen am Offlumer See um den Krötenschutzzaun an der Zufahrtsstraße "Zur Helle" aufzubauen. Naturinteressierte  Helfer können gerne daran teilnehmen  und mithelfen. Hier können auch Informationen über die Handhabung, Ablauf der Kontrollen sowie Informationen zu den Tieren erfragt werden. Diese Aktion ist auch gut von Familien mit Kindern zu bewältigen. Info: Olaf Titlus, 05973-902641 oder olaf.titlus@nabu-kv-st.de

Weiterlesen …

Streitgespräch über Energiewende und Naturschutz

Gisbert Lütke und Jan-Niclas Gesenhues

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Jan-Niclas Gesenhues sorgte für Aufsehen mit seiner Sichtweise auf die Energiewende im Kreis. Mindestens bei Gisbert Lütke, der den Artenschutz dagegenhält. Ein Streitgespräch. Regionen wie der Kreis Steinfurt seien „Leistungsträger der Energiewende“, sagte der Emsdettener Grünen-Bundestagsabgeordnete Dr. Jan-Niclas Gesenhues vor einigen Tagen im Gespräch mit unserer Redaktion. Und lobte die Fortschritte beim Ausbau der Windenergie. Das rief neben anderen auch den Naturschutz auf den Plan, der den Grünen vorwarf, den Natur- und Artenschutz zugunsten der Energiewende und wirtschaftlicher Interessen zu verraten. Wir haben deshalb Grünen-MdB Jan-Niclas Gesenhues und Nabu-Kreisgeschäftsführer Gisbert Lütke unter der Moderation von Redakteur Michael Hagel zum Doppelinterview an einen Tisch gebracht.

Herr Lütke, sind die Grünen jetzt die Feinde des Natur- und Artenschutzes?

Gisbert Lütke: Nein. Wir haben aber einen Dissens, weil einseitig die Belange des Klimaschutzes in die Betrachtung gerückt und der Natur- und Artenschutz dabei etwas übersehen werden.

Herr Gesenhues, Sie haben immer gesagt, dass Klima- und Naturschutz zusammengedacht werden müssen. Gilt das unverändert?

Jan-Niclas Gesenhues: Klar! Die Artenaussterbe-Katastrophe ist mit der Klimakrise die große ökologische Krise unserer Zeit. Ich bin ja selbst Naturschützer und habe auch öffentlich Entscheidungen der Bundesregierung kritisiert, deswegen stehe ich da nicht im Verdacht, besonders unkritisch zu sein. Aber wir haben schon auch einiges im Naturschutzbereich geschafft, etwa bei den Artenhilfsprogrammen oder beim Vier-Milliarden-Euro-Paket für Moore und Feuchtgebiete – das größte Naturschutzpaket der letzten Jahrzehnte.

Als Beobachter hatte man lange Zeit das Gefühl, dass die Grünen und der ehrenamtliche Naturschutz ganz gut zusammengearbeitet haben.

Lütke: Das bezweifeln wir gar nicht, aber wir haben beim Ausbau der Windenergie bei uns im Kreis eine Situation erreicht, die artengefährdende Ausmaße annimmt. Wir haben bei den Vögeln teils massive Bestandsrückgänge. Dennoch werden geschützte Bereiche für die Windenergie in den Fokus genommen. Das Problem ist in der Vergangenheit schon diskutiert worden, deshalb stellt unsere Reaktion gar keine Überraschung dar.

Gesenhues: Für mich ist völlig klar: Naturschutzgebiete sind auszuschließen beim Ausbau der Windenergie. Aber der große Feind der Artenvielfalt ist nicht die Energiewende, sondern eine verfehlte Verkehrs- und Landwirtschaftspolitik. Ja, es gibt bei der Windenergie einen Zielkonflikt, den man bestmöglich lösen muss. Aber klar ist auch: Artenschutz braucht Klimaschutz, denn wenn die Klimakrise weiter eskaliert, dann gehen auch unsere Moore und Feuchtgebiete kaputt.

Weiterlesen …

Waldweihnachten

 Die Naturschutzjugend plant eine neue Aktion!

 
Vorschau "Waldweihnachten":
 
Aktion für Kinder ab der 1. Klasse
 
Termin: 14. Dezember 2022
Uhrzeit: 15:00 Uhr - 16:30 Uhr
 
Weitere Infos folgen!
Anmeldung unter Ruth Schroer: NABU-Zentrum@NABU-KV-Steinfurt.de

Weiterlesen …