Novellierung des Landesjagdgesetzes
Befürchtungen der Jäger völlig unbegründet
Die aktuell genehmigten und im Verfahren befindlichen Flächen entsprechen 0,020 Prozent der Jagdfläche in Nordrhein-Westfalen. Das ist kein Flickenteppich, das ist auf der Landkarte Nordrhein-Westfalens praktisch unsichtbar und belegt wie unsachlich die Jägerschaft in derartigen Auseinandersetzungen argumentiert hat und wie nah wir bei der Wirklichkeit waren, führt Lütke aus. Im Kreis Steinfurt wurden bisher gerade einmal 14 Anträge gestellt.
Der NABU- Kreisverband Steinfurt geht davon aus, dass engagierte Menschen, die die Jagd auf ihren Eigentumsflächen nicht dulden wollen, zeitnah Befreiungen beantragt haben und erwartet deshalb keine stark steigenden Zahlen. Außerdem würden Antragstellern teilweise massive Hürden in den Weg gelegt, von einer Gewissensprüfung bis hin zu hohen Bearbeitungsgebühren, so Lütke weiter.
Mit der Änderung des Landesjagdgesetzes hat das Land Nordrhein-Westfalen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom Juni 2012 in Landesrecht umgesetzt. In einem einfachen Verfahren können seitdem Eigentumsflächen als Jagdruhezonen ausgewiesen werden oder Einschränkungen der Jagd erwirkt werden. Eine entsprechende Forderung des NABU NRW, diese Möglichkeit auch Naturschutzverbänden einzuräumen wurde bisher nicht umgesetzt. Hier sieht der NABU für die Zukunft Handlungsbedarf bei der Landesregierung: So müssten die Verfahren für die Bürger vereinfacht und wie in Baden-Württemberg das Befreiungsrecht auch juristischen Personen wie zum Beispiel Naturschutz- und Tierschutzverbänden für ihre Eigentumsflächen eingeräumt werden.



