Vorrang für Natur-und Artenschutz
Der Vorsitzende des NABU Kreisverbandes Steinfurt fordert vor dem Hintergrund der Umfrageergebnisse: „Verabschiedet werden sollte ein Landesnaturschutzgesetz, das diesen Namen auch verdient.“ Denn Nordrhein- Westfalen habe ein Naturschutzgesetz, das dem Natur- und Artenschutz deutlichen Vorrang einräume, bitter nötig. Die kürzlich zum Tag der Biologischen Vielfalt vom Umweltministerium veröffentlichten Zahlen zum Artensterben in NRW seien erschreckend und müssten jeden aufrütteln. „Wenn es jetzt nicht gelingt, in der Fläche die Voraussetzungen für einen konsequenten Artenschutz zu schaffen, werden viele Arten nicht mehr dauerhaft zu retten sein“, so Wolters weiter. Damit dies noch gelingen kann, müsse in Naturschutzgebieten der Natur- und Artenschutz zukünftig uneingeschränkt oberstes Ziel sein. Alle Handlungen, die diesem Ziel zuwider laufen, müssten dort zukünftig per Gesetz untersagt sein. Dazu gehöre insbesondere das Verbot des Einsatzes von Gülle und Pestiziden. „Wie bei der Novellierung des Landesjagdgesetzes muss die Landesregierung hier mutig voran gehen. Die ganz große Mehrheit der Mitbürgerinnen und Mitbürger befürwortet das.“, sagte Wolters.
Allen Gegnern des Naturschutzgesetzes haben die Bürgerinnen und Bürger eine rote Karte gezeigt. Das Interesse der Allgemeinheit ist eindeutig „Gemeinwohl gehe vor Eigennutz“. Genau dies zu missachten, wirft Wolters dem Bündnis der 17 Verbände des ländlichen Raums vor: „Das Bündnis gibt vor, sich um den ländlichen Raum zu kümmern. In Wahrheit verfolgen die Verbände nur eigenwirtschaftliche Interessen und sind bereit, den Natur- und Artenschutz zu opfern, um ohne Einschränkungen jagen und fischen zu können und selbst innerhalb der Schutzgebiete den maximalen Ertrag aus den Flächen zu pressen.“
Nachbesserungsbedarf sieht der NABU insbesondere darin, die Schutzgebiete vor Pestizid- und Gülleiensatz zu schützen, Eigentumsflächen der öffentlichen Hand vorbildlich zu entwickeln und die Europäischen Schutzgebiete so abzusichern, wie die EU es vorsieht. Auch hier unterstütze die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger die Sichtweise des NABU.
Die Befragung wurde im Auftrag des NABU NRW von der forsa Politik- und Sozialforschung GmbH durchgeführt. Hierzu wurden im Zeitraum vom 19. Bis zum 27. Mai mittels des bevölkerungsrepräsentativen Befragungspanels forsa.omninet 758 Bürgerinnen und Bürger in NRW ab 18 Jahren befragt. Die Ergebnisse weisen eine Fehlertoleranz von ± 4% auf.
Die vollständigen Umfrageergebnisse stehen unter www.nabu-nrw.de/natur-und-landschaft/naturschutz-nrw/recht/landesnaturschutzgesetz/20782.html zur Verfügung.
Für Rückfragen:
Michael Wolters, Vorsitzender NABU Kreisverband Steinfurt, E-Mail: Michael.Wolters@nabu-kv-steinfurt.de



