Was ist eigentlich TTIP?! Eine Kaperfahrt der Konzerne?

TTIP, das heißt übersetzt Transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership)
Kaum jemand kann mit diesen Begriff etwas anfangen. Licht ins Dunkel brachte der Staatssekretär a.D. Ernst-Christoph Stolper, der auf Einladung des NABU Kreisverband Steinfurt in den Bürgerhof im Waldshagenpark kam und leider vor wenig Publikum zu diesem Thema referierte.
 
TTIP, vor vielen Jahren von US Präsident George W. Bush und Bundeskanzlerin Angela Merkel angestoßen, soll die weltgrößte Freihandelszone schaffen. Das Ziel ist eine Vereinheitlichung und gegenseitige Anerkennung von Regelungen in allen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens. Zudem sollen Investitionen auf der jeweils anderen Seite des Atlantiks vor staatlichen Eingriffen geschützt werden. 
Das hört sich zunächst gut an. Doch der Teufel liegt im Detail.
TTIP wird derzeit im Geheimen und unter hohem Zeitdruck verhandelt. Selbst Abgeordnete im europäischen und deutschen Parlament wissen kaum etwas über die Inhalte der Verhandlung. Eine öffentliche Diskussion über das Projekt ist nicht vorgesehen.
Es gibt fünf zentrale Kritikpunkte, auf die sich große Verbände wie die Verbraucherzentrale, Deutscher Städtetag oder Gewerkschaften wie DGB/IGM geeinigt haben.
 
1. Gefahr der Absenkung von Umwelt-, Gesundheits-, Arbeits- und Verbraucherschutzstandards.  Als Beispiel: Milch von hormonbehandelten Kühen ist in Europa bisher verboten. Genmanipulierte Pflanzen können sich infolge des TTIP auf europäischem und damit auch deutschen Äckern bereit machen.
 
2. Gefahren für Klimaschutz und Energiewende, Förderung umweltschädlichen Frackings. Amerikanische Energiekonzerne zeigen auffälliges Interesse an Schiefergas Vorkommen in Europa, die nur durch Fracking ausgebeutet werden können. Das Verfahren, bei dem große Mengen Wasser und Chemikalien in eine Gesteinsschicht presst werden, um das Gas freizusetzen, ist in einigen EU-Staaten bereits verboten, weil dabei immer wieder giftige Chemikalien und Gas ins Grundwasser geraten und Mondlandschaften hinterlassen werden.
 
3. Einschränkung demokratischer Verfahren
 
4. Einschränkung staatlicher Handlungsfähigkeit durch Investitionsschutzbestimmungen, insbesondere Investor-Staats-Klagen, d.h. Unternehmen können Staaten verklagen. Als Beispiel:  RWE würde die Bundesregierung wegen entgangener Gewinne verklagen, weil die vor Jahren die Energiewende (und damit die Abschaltung etlicher Kernkraftwerke) beschlossen hat.
 
5. Gefährdung von tief im Primärrecht verankerten Elementen der Daseinsvorsorge (Wasser, Strom, medizinische Versorgung etc.) Anders als in Europa gilt in den USA das Prinzip, dass ein Verfahren oder ein Stoff so lange als unbedenklich gelten, wie nicht das Gegenteil bewiesen ist. Das kann aber unter Umständen sehr lange dauern, beim Insektengift DDT 50 Jahre, bei Asbest 70 Jahre. So lange wäre also der Verbraucher eventuellen Risiken ausgesetzt.
 
Allgemeines Fazit dieses Vortrags:
Durch das TTIP-Abkommen werden europäische Umwelt- und Verbraucherschutzstandards in hohem Maße gefährdet. Inzwischen legen  bereits über 500 Organisationen in 20 Ländern ein Veto gegen TTIP ein, hoffentlich mit entsprechendem Erfolg!

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